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Die EG-Verordnung Ökologischer Landbau

Apfel mit Schmetterling, Foto: D. Menzler, BLE/ BonnDie EG-Verordnung  zum Ökologischen Landbau umfasst EU-weite, gemeinschaftliche Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhr von Öko-Produkten.

In ihr sind die Mindeststandards der ökologischen Erzeugung festgelegt, sowie die Beschränkungen beim Einsatz von Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermitteln definiert. Auch wird hier die Verwendung von Zutaten bei der Weiterverarbeitung der ökologisch erzeugten Lebensmittel geregelt.

Ferner ist das Verbot der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen hier festgelegt und es sind Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln ausführlich beschrieben.

In Nordrhein-Westfalen wirtschaften insgesamt 2.981 Unternehmen nach den Grundregeln der EG-Verordnung, davon 1.878 Landwirte und 1.247 Verarbeiter und Händler.

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Stand: 17.02.2010 15:46