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Die Broschüre zur EU-Verordnung Ökologischer Landbau erweitert und aktualisiert
Die EG-Verordnung zum Ökologischen Landbau umfasst EU-weite, gemeinschaftliche Vorschriften zu Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Einfuhr von Öko-Produkten.
In ihr sind die Mindeststandards der ökologischen Erzeugung festgelegt, sowie die Beschränkungen beim Einsatz von Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermitteln definiert. Auch wird hier die Verwendung von Zutaten bei der Verarbeitung der ökologisch erzeugten Lebensmittel geregelt.
Ferner ist das Verbot der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen hier festgelegt und es sind Kontrolle und Kennzeichnung von Ökolebensmitteln ausführlich beschrieben.
Die EG-Öko-Verordnung hat das Ziel mit ihren klaren gesetzlichen Bestimmungen, den umfassenden Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung sicher zu stellen und damit das Vertrauen in die ökologische Landwirtschaft und in die Ökolebensmittel dauerhaft zu stärken. Die konsequente Umsetzung der EG-Öko-Verordnung ist damit ein wichtiger Teil der nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzpolitik.
Aber auch der konsequente Schutz von Erzeugern, Verarbeitern und Händlern vor unlauterem Wettbewerb und die nachhaltige Stärkung des Ökosektors mittels Transparenz aller Erzeugungs- und Verarbeitungsschritte, sind wichtige Ziele der EG-Öko-Verordnung.
In Nordrhein-Westfalen wirtschaften insgesamt 2.981 Unternehmen nach den Grundregeln der EG-Verordnung, davon 1.878 Landwirte und 1.247 Verarbeiter und Händler.
EU-Öko-Verordnung (Stand Januar 2011) >>
(3,9 MB)
