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Förderung ökologischer Anbauverfahren
Als Fördervoraussetzung für Ökolandbau ist seit 2009 ein Kontrollvertrag mit einer amtlich zugelassenen Öko-Kontrollstelle vorzulegen.
Ab 1. Juli 2010 gültige Prämien für neue Anträge bei Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen
Aktuelle Fördersätze von 2007 bis 2013
| In €/ha
|
Einführung 1. – 2. Jahr |
Einführung 3. – 5. Jahr |
Beibehaltung ab 6. Jahr |
Acker- / Dauergrünland |
324 / 270 |
180 / 170 |
180 / 170 |
Gemüsebau / Zierpflanzenbau |
900 |
300 |
300 |
Dauerkulturfläche / Baumschulfläche |
1.404 |
720 |
720 |
Unterglasfläche |
5.500 |
4.500 |
3.500 |
| Kontrollkostenzuschuss | Zusätzlich 35 €/ ha (max. 525 €/ Betrieb) bei Teilnahme am Kontrollverfahren nach der VO (EWG) Nr. 2092/91 | ||
| Anbau einer vielfältigen Fruchtfolge | 65 |
||
| Extensive Dauergrünlandnutzung | 100 |
||
| Uferrandstreifen Acker/Grünland | 865 / 480 |
||
Vertragsnaturschutz |
Extensive Ackernutzung/Streifen:
612 bis 762 |
||
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium bietet den Landwirten ab 1. Juli höhere Prämien für die Teilnahme an Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen. Damit will das Land die besonderen Umwelt- und Naturschutzleistungen der landwirtschaftlichen Betriebe besser honorieren. Außerdem werden die Agrarumweltmaßnahmen „Vielfältige Fruchtfolge“ und „Extensive Dauergrünlandnutzung“ für neue Teilnehmer geöffnet und die Gebietskulisse für den sog. FFH-Ausgleich auf Natura 2000-Flächen erweitert.
Die Prämien gelten für neue Anträge ab dem 1. Juli dieses Jahres. Mit der erweiterten Förderkulisse für den FFH-Ausgleich werden nun auch das Grünland in den nachgemeldeten Natura 2000-Gebieten, zum Beispiel das erweiterte EG-Vogelschutzgebiet am Unteren Niederrhein, gefördert.
Über weitere Einzelheiten bei den Agrarumwelt-Maßnahmen informiert der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter. Dort sind auch die Antragsunterlagen abrufbar. Bewilligungsbehörde für die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sind die Kreise und kreisfreien Städte. Dort sind weitere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und den Prämien der verschiedenen Maßnahmen erhältlich. Abgabefrist für die Anträge sämtlicher Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen ist der 30. Juni 2009.
Für die Natura-2000-Zahlungen werden Anträge bis zum 15. Mai von den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer entgegengenommen.
Ein zweiter Änderungsantrag zum NRW-Programm mit dem Verwendungskonzept zu den zusätzlichen Mitteln aus der Modulation (Kürzungen bei den Direktzahlungen) und dem EU-Konjunkturpaket (Teilbereich ländlicher Raum) wird der EU bis Mitte 2009 vorgelegt. Darin werden dann u. a. die sogenannten „Begleitmaßnahmen“ zum Ausstieg aus der Milchquotenregelung enthalten sein. Dazu gehören die finanzielle Aufstockung der Agrarinvestitionsförderung, die Weiterführung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten sowie die Förderung der Weidehaltung von Milchkühen.
Seit 2007 gibt es die vollständige zweijährige Umstellerprämie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Umstellung des gesamten Betriebes auf ökologische Wirtschaftsweise
- Keine Verringerung des Umfangs an Dauergrünland im Gesamtbetrieb
- Einhaltung der Vorschriften der EG-Verordnung über den ökologischen Landbau (EWG) Nr. 2092/91 sowie des dazugehörigen Folgerechts
- Kontrollvertrag mit anerkannter Kontrollstelle
Antragsfristen:
Erstantragstellung bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer bis 30. Juni
vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes.
Jährlicher Antrag auf Auszahlung jeweils am 15. Mai des Verpflichtungsjahres
(1.7. – 30.6.)
