Navigation

Direktlinks Zum Inhalt springen. | Zur Seitennavigation springen. |
Farbleiste: blau = Umwelt, grün = Naturschutz, orange = Verbraucherschutz, dunkelorange = Landwirtschaft

Grünland auf Mäuseschäden kontrollieren - Pflegeumbruch möglich

Abschleppen einer Wiese im Frühjahr, BLE/ BonnDer Besatz mit Feld- und Wühlmäusen auf Dauergrünlandflächen vieler Mittelgebirgslagen hat mitunter ein Ausmass erreicht, das die betriebliche Futterversorgung gefährden kann. Im Hinblick auf das spät einsetzende Frühjahr werden viele durch Frass und Wühlaktivität geschädigte Flächen ihr volles Ertragspotenzial erst zur Mitte der Vegetation entfalten können.

Das Regenerationsvermögen der Narbe sollte durch die bekannten Pflegemaßnahmen wie Abschleppen und Übersaat aktiv unterstützt werden. Vom Anteil der geschädigten Flächen an der gesamten Hauptfutterfläche hängt es ab, ob das restliche und hoffentlich intakte Grünland in der Lage ist, den Futterausfall zunächst zu kompensieren. Hier gilt es, die Flächen nach Abschmelzen der Schneedecke auf Schäden zu kontrollieren. Da nur selten Flächen angetroffen werden, die frei von Schadnagerbesatz sind, wird zur Bekämpfung ein abgestuftes Verfahren empfohlen:

Vorbeugende und gezielte Maßnahmen, siehe Beitrag aus dem Herbst 2005 >>

Neuansaat des Grünlandes bei erheblichen Schäden durch Kahlfrass oder Unterhöhlung

Das Ministerium hat zum Grünlandumbruch folgendes beschlossen:

Erhebliche Betroffenheit eines Betriebes
Ausnahmsweise kann in diesem Jahr Dauergrünland durch Neuansaat oder eine ackerbauliche Nutzung (incl. Silomais) saniert werden. Diese liegt vor, wenn die Grundfutterversorgung der raufutterfressenden Tiere mit betriebseigenem Futter akut gefährdet ist. Der ebenfalls eingeräumte Einsatz von Rodentiziden ist nicht zu empfehlen, da damit der Bio-Status der Flächen verloren geht.

Weidegrünland mit Kühen, BLE/ Bonn, Thomas StefanKeine erhebliche Betroffenheit eines Betriebes
Geschädigte Flächen können mit einer Dauergrünlandmischung neu angesät werden. Die Möglichkeit zur Ackernutzung ist nicht gegeben.

Grünlandflächen im Vertragsnaturschutz
Mit der zuständigen Genehmigungsbehörde muss über eine Ausnahmegenehmigung verhandelt werden. Bitte klären, ob im Falle der Sanierung die Prämie für 2005 erhalten bleibt.

Grünlandflächen in der Extensivierung
Für die Gewährung einer Ausnahmegenehmigung ist eine Flächenbegehung mit einem Kammerberater erforderlich. Die Frist hierfür läuft am 15. Mai 2006 ab.

Jetzt handeln - Futterengpässe vermeiden

Jetzt ist noch Zeit, für den ersten Aufwuchs geschädigte oder lückige Narben zu sanieren. Sind nur Teilflächen betroffen oder kein Umbruch möglich, prüfen sie zur Sicherstellung des Futteraufwuchs neben allgemeinen Pflegemaßnahmen eine Durchsaat. Bei zu erwartenden Futterengpässen, so Frau Dr. Berendonk, kann es dabei zweckmäßig sein, etwa 10 kg/ha Einjähriges Weidelgras als Deckfrucht mit auszusäen. Hierzu sind allerdings nur die Sorten geeignet, die für die Zwischenfruchtnutzung nach dem Schnitt nicht wieder austreiben. Mehrschnittige Deutsch Weidelgrassorten behindern durch die Beschattung die Etablierung der Dauergrünlandmischung.

Quelle und Ansprechpartner : Milch- und Rinderproduktions-Informationsdienst (MIR), Nr. 8 und Nr. 10, Christoph Drerup, Kreisstelle Soest, Tel.: 02945/989-560, E-Mail: Christoph.Drerup@lwk.nrw.de; Dr. F. Bach, Kreisstelle Lindlar, 02266-47999-112, E-mail: frank-robert.bach@lwk.nrw.de

Ihre Meinung || Seite drucken Druck
Stand: 04.01.2010 13:40