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Bienenhaltung
Bienen
bestäuben bei ihrer Nektarsuche die Blüten von Wild- und Kulturpflanzen.
Erst die Bestäubungsleistung der Bienen ermöglicht
den Anbau von Obst und Feldfrüchten ohne Ernteausfälle und Qualitätseinbußen.
Andere Insekten können diese Aufgabe nur begrenzt übernehmen. Eine
flächendeckende Bienenhaltung sorgt daher für eine ausreichende Bestäubung
von Nutz- und Zierpflanzen. Die ökologische Bienenhaltung wird in der EG-Öko-Verordnung
in einem gesonderten Kapitel. Verschiedene Anbauverbände haben ihre Richtlinien
zu Bienenhaltung wesentlich strenger gefasst.
Haltung von Bienen
In Deutschland, einem dicht besiedelten, hoch industrialisierten Land ist es für einen Imker nur in Ausnahmefällen möglich, seine Bienen ausschließlich in naturbelassenen oder ökologisch bewirtschafteten Gebieten sammeln zu lassen. Deshalb regeln die Richtlinien des ökologischen Landbaus vor allem imkerliche Maßnahmen. Die ökologische Qualität der Imkereierzeugnisse hängt stark von der Behandlung der Bienenstöcke und der Qualität der Umwelt ab. Auch die Bedingungen, unter denen Imkereierzeugnisse gewonnen, verarbeitet und gelagert werden, bestimmen diese ökologische Qualität.
Imkereierzeugnisse dürfen erst dann mit Hinweisen auf den ökologischen Landbau vermarktet werden, wenn die in EG-Öko-Verordnung festgelegten Bedingungen seit mindestens einem Jahr erfüllt werden. Während der Umstellungszeit ist das Wachs durch Wachs aus ökologischer Imkerei zu ersetzen.
Bei der ökologischen Imkerei sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die
Bienenvölker sollen besonders auf naturbelassenen oder ökologisch
bewirtschafteten Flächen aufgestellt werden. Der Standort
ist auf einer Standortkarte nachzuweisen.- Bienenstöcke müssen hauptsächlich aus natürlichem Material (Holz, Stroh, Lehm) bestehen.
- Bienenwachs für die Mittelwände muss aus der ökologischen Imkerei stammen. Brutwaben dürfen nicht zur Honiggewinnung verwendet werden.
- Die Bienenzucht soll mit ökologisch angepassten und widerstandsfähigen Rassen erfolgen. Die Völkervermehrung ist besonders mit Weiseln und Schwärmen durchzuführen.
Ansprüche an die Trachtgebiete
Honig gehört zu den am geringsten belasteten Lebensmitteln. Die Pflanzen sondern den Nektar geschützt in den Blüten ab, wodurch die Gefahr von Verunreinigung durch Umweltschadstoffe sehr gering ist. Eine Gefahr können dagegen Pflanzenschutzmittel für die Bienen selbst darstellen. Kommen sie während des Sammelflugs damit in Berührung, verenden Bienen häufig noch bevor sie den Stock erreichen; oder sie werden abgewiesen, weil die übrigen Bienen sie durch den Fremdgeruch nicht erkennen.
Die EG-Öko-Verordnung erlegt den Öko-Imkern eine besondere Sorgfaltspflicht
in Bezug auf die Aufstellung der Bienenvölker auf. Beuten stellt der Imker
danach in ausreichender Entfernung von "nicht-landwirtschaftlichen Verschmutzungsquellen"
auf. Von den Behörden können Sperrgebiete eingerichtet
werden, in denen ökologische Bienenhaltung nicht erlaubt ist; zum Beispiel
in der Nähe von emissionsintensiven Industrieanlagen, Mülldeponien
und Verkehrsballungszentren. Ökologisch wirtschaftende Imker dürfen
Bienenstöcke während der Trachtzeit nur an Orten aufstellen, die im
Trachtgebiet keine negativen Einflüsse auf die Imkerei-Erzeugnisse erwarten
lassen.
