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Tierhaltung im ökologischen Landbau
Grundregeln
Die
Tierhaltung stellt im Ökologischen Landbau ein wichtiges Bindeglied im
Betriebskreislauf Boden-Tier-Pflanze dar. Die Grundlagen der ökologischen
Tierhaltung sind geprägt durch die Achtung und den Respekt
des Menschen vor den Tieren. Dabei liegt es in der Verantwortung des Landwirtes,
die arteigenen Bedürfnisse seiner Tiere zu kennen und sie bestmöglich
zu berücksichtigen. Dies ist dann der Fall, wenn die im Betrieb vorhandenen
Tiere gesund bleiben, sich wohl fühlen und ihre arteigenen Verhaltensweise
möglichst uneingeschränkt ausleben können. Dabei können
die Ergebnisse aus der modernen Ethologie (Wissenschaft, die sich mit dem Verhalten
der Tiere befasst) für die einzelnen Tierarten als wichtiges Kriterium
zur Verhaltensbeurteilung herangezogen werden.
Diese Betrachtung der Tierhaltung im Ökologischen Landbau spiegelt sich unter anderem in folgenden Anforderungen wieder:
- die Wahl der Tierarten und ihren Rassen erfolgt nach Gesichtspunkten der Eignung hinsichtlich Anpassung an die Umweltbedingungen,
- zur Vermeidung von Umweltbelastungen ist die Zahl der Tiere an die im Betrieb vorhandene Fläche gebunden und darf nicht den Maximalwert von 2 GV/ha übersteigen,
- den Tieren ist Auslauf im Freien und je nach Tierart Weidegang zu gewähren,
- jedes Tier soll über ein ausreichendes Flächenangebot verfügen, das die Entfaltung seines natürlichen Sozialverhaltens ermöglicht,
- allen Tierarten ist eine artgerechte Haltung hinsichtlich der Belüftung, der Lichtansprüche und des Platz- und Komfortbedarfs zu gewähren,
- alle Tiere innerhalb einer Produktionseinheit müssen ökologisch gehalten werden,
-
Tiere
werden nicht auf Vollspaltenböden ohne Einstreu gehalten, - die Fortpflanzung erfolgt möglichst im Natursprung, künstliche Besamung ist jedoch erlaubt,
- die Tiere im ökologischen Betrieb stammen aus eigener Nachzucht oder aus anderen ökologischen Betrieben; ausnahmsweise dürfen Tieren unter bestimmten Bedingungen zu gewissen Prozentsätzen bezogen auf den Bestand aus konventionellen Beständen zugekauft werden. Nach dem Zukauf müssen sie eine tierartspezifische Umstellungszeit durchlaufen.
Nicht zulässig sind z. B.:
- der vorbeugende Einsatz von chemisch-synthetisch allopatischen Medikamenten und Antibiotika,
- Tiere in Anbindung zu halten,
- Ferkel oder Hühner in Käfigen zu halten,
- der Einsatz von Hormonen (auch nicht zur Herdensynchonisation), Wachstums- und Leistungsfördern,
- künstliche Fortpflanzungsmethoden wie z. B. Embryotransfer,
- Eingriffe am Tier, wie Zähnekneifen, Stutzen der Schnäbel, Kupieren des Schwanzes etc. dürfen nicht systematisch durchgeführt werden.
Spezialinformationen zur ökologischen Tierhaltung finden Sie in der Fachinfo unter Tierhaltung >>
