Navigation
- Home|
- Newsletter |
- Archiv |
- Kontakt |
- Impressum |
- Inhaltsverzeichnis
Rindermast
Wirtschaftliche Einordnung
Ökologisches
Rindfleisch wird entweder direkt vermarktet oder über Markenfleischprogramme
abgesetzt. Zunehmend kann auch über Landmetzgereien vermarktet werden.
Voraussetzung ist jedoch immer eine hohe Qualität. Die
Fleischqualität wird von Aroma, Zartheit und Saftigkeit des Fleisches bestimmt.
Sie hängt insbesondere von der "Marmorierung", also dem eingelagerten
Fettanteil, ab. Dies ist abhängig vom Geschlecht und von der Rasse, wird
aber auch durch Haltung und Fütterung beeinflusst. Das Fleisch von Färsen
und Ochsen besitzt im Vergleich zu Bullenfleisch aufgrund feinerer
Muskelfasern eine bessere Qualität. Da Färsen und Ochsen aber auch
zu einer früheren Verfettung neigen, muss ein extensiverer Mastverlauf
erfolgen. Energieärmeres Grundfutter wie Grassilage oder Grünfutter
bzw. Weidegang lassen sich hier sinnvoll einsetzen. Daher sind Färsen und
Ochsen für die ökologische Wirtschaftsweise gut geeignet.
Haltung von Mastrindern
Die Mindestanforderungen an die Haltung von Mastrindern gemäß der EG-Öko-Verordnung sind:
Sommerweidegang
oder ganzjähriger Auslauf- Verbot von Vollspaltenböden im Stall
- Mindestgrößen für die Stallfläche entsprechend dem Lebendgewicht der Tiere (200 bis 350 kg: vier Quadratmeter; ab 350 kg: fünf Quadratmeter, mindestens ein Quadratmeter je 100 kg)
- Die Endmast darf in ausschließlicher Stallhaltung erfolgen, sofern diese Zeit nicht mehr als ein Fünftel der gesamten Lebensdauer der Tiere und auf keinen Fall mehr als drei Monate beträgt.
Fütterung von Mastrindern
Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Fütterung soll die Gesundheit der Tiere garantieren und sowohl dem ernährungsphysiologischen Bedarf als auch den Verhaltensbedürfnissen der Tiere in ihrem jeweiligen Entwicklungsstadium entsprechen.
Die Fütterung von Mastrindern erfolgt über Grünfutter, Heu, Grassilage, Maissilage und Kraftfutter. Als Energieträger in ökologischem Kraftfutter vornehmlich Getreide, Futterrüben und Kartoffeln eingesetzt, als Eiweißlieferanten dienen Ackerbohnen, Erbsen und Lupinen. Die Fütterung erfolgt auf der Basis von betriebseigenen Grund- und Kraftfuttermitteln. Die Rationsgestaltung muss wiederkäuergerecht sein. Übergangsweise (bis zum 24. August 2005) ist bis zu einem Anteil von zehn Prozent der Einsatz konventioneller Futtermittel bei Pflanzenfressern erlaubt.
Herkunft
der Tiere und Rassenwahl
Die Jungtiere müssen vom eigenen Betrieb oder von anderen Bio-Betrieben stammen. Sind keine Tiere in Öko-Qualität erhältlich, dürfen zur Zucht maximal zehn Prozent der Tiere mit Zustimmung der Kontrollstelle von konventionellen Betrieben zugekauft werden. Dabei ist zu beachten, dass das Zukaufalter für Kälber 6 Monate nicht überschreiten darf.
Hinsichtlich der Rassen schneiden beispielsweise Angus und Hereford in Bezug auf die Fleischmarmorierung gegenüber Limousin und Charolais günstiger ab. Die vom Verbraucher geforderte Fleischqualität wird aber nur in der Direktvermarktung mit Aufpreisen bezahlt, die wirtschaftlich sind. Ansonsten wird in erster Linie Fleischfülle, Fettauflage und Ausschlachtung honoriert. Daher sind diejenigen Rassen mit den höchsten Tageszunahmen am wirtschaftlichsten, z.B. Limousin oder Fleckvieh.
Spezialinformationen zur Mastrinderhaltung finden Sie in der Fachinfo unter
Tierhaltung-
Mastrinder >>
