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Afrikanische Schweinepest und Bio-Auslaufhaltung in NRW

15.06.2026

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Sauerland ist bislang auf drei Landkreise beschränkt. Das Seuchengeschehen ist trotz aller ergriffenen Maßnahmen weiter aktiv und ständig werden neue Wildschweinekadaver gefunden. Stand 5. Juni 2026 waren es 736 Fälle, dokumentiert seit Juni 2025, also im Laufe eines Jahres.

Schweine im Auslauf
Eine behördliche Anordnung, die die Nutzung eines Auslaufs in ASP-Sperrzonen untersagt, führt noch nicht zur Aberkennung des Öko-Status der betroffenen Tiere. 

Die drei betroffenen Landkreise haben Allgemeinverfügungen erlassen, die nach Lage der Dinge regelmäßig aktualisiert werden. Bisher sind nur einzelne Bio-Betriebe mit sehr kleinen Beständen davon betroffen. Die Situation kann sich je nach weiterer Entwicklung des Seuchengeschehens aber täglich ändern.

In den betroffenen Landkreisen ist sowohl in Sperrzone 1 als auch in Sperrzone 2 die Auslaufhaltunguntersagt. Die Untersagung betrifft alle Auslaufhaltungen unabhängig davon, welche Maßnahmen zur Vorbeuge der jeweilige Betrieb bisher getroffen hat. Damit ist die Risikoeinschätzung in NRW eine andere als in Hessen, da die dort betroffenen Landkreise in ihren Allgemeinverfügungen die Auslaufhaltung nicht untersagen. Als besonders schweinereiches Bundesland steht Nordrhein-Westfalen aber natürlich auch unter einem besonderen Druck, die ASP so weit wie eben möglich einzudämmen.

Maßnahmen in jedem Fall zwingend

Auch wenn die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in betroffenen Landkreisen in NRW nach jetzigem Stand keinen Einfluss auf die Zulässigkeit der Auslaufhaltung hat, müssen die Maßnahmen dennoch ergriffen werden. So könnte eine Ertragsausfallversicherung Zahlungen verweigern, wenn die Biosicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Auch mögliche Entschädigungen von der Tierseuchenkasse stehen in einem solchen Falle in Frage.

Für die Abnahme der Biosicherheit muss für den Betrieb ein Biosicherheitsmaßnahmenplan erarbeitet werden. Hierzu können die Fachtierärzte (Hoftierarzt oder die Tierärzte des Tiergesundheitsdienstes der Landwirtschaftskammer) beraten. Die Tierseuchenkasse zahlt hier eine Beihilfe in Höhe von maximal 240 € je Beratungseinheit.

Gebührenfreie Überprüfung

Die Überprüfung der Biosicherheit erfolgt durch amtliche Tierärztinnen oder amtliche Tierärzte und ist im Rahmen des ASP-Früherkennungsprogramms gebührenfrei. Sie erfolgt im Rahmen der üblichen Schwerpunkt- und Fachrechtskontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben. Im Zuge des ASP-Früherkennungsprogramms besteht die Möglichkeit bereits vor Ausbruch der ASP und der Einrichtung von Sperrzonen freiwillig die Bedingungen für Ausnahmeregelungen für die Genehmigung von Verbringungen von Schweinen aus möglichen Sperrzonen zu erfüllen. 

Darüber hinaus ist von Bedeutung, wie die Ertragsausfallversicherung das Verbot der Auslaufhaltung bewertet. Da es sich um eine behördliche Anordnung handelt, deckt die Versicherung entstehende Schäden, z. B. mehr Arbeitsaufwand, geringere Leistungen, grundsätzlich ab. Auch wenn eine Haltung unmöglich ist, weil es sich um einen Offenfrontstall handelt, bei dem ein Aufstallen hinter geschlossene Wände nicht umgesetzt werden kann, dürfte der Versicherungsschutz greifen. 

Öko-Status erhalten

Eine behördliche Anordnung, die die Nutzung eines Auslaufs in ASP-Sperrzonen untersagt, führt noch nicht zur Aberkennung des Öko-Status der betroffenen Tiere. Nach EU-Bio-VO kann die zuständige Behörde für das Ökorecht unter bestimmten Umständen eine Seuche außerdem als „Katastrophenfall“ (2018_848, Art. 22) einstufen. Sie kann in diesem Fall weitere „abweichende Regelungen zu den Produktionsvorschriften für einen begrenzten Zeitraum“ erlassen. Wenn aber ein Abnehmer sagen würde, er möchte Bio-Schweine nicht mehr kaufen, die ohne Auslauf gehalten werden, wäre das als privates Risiko einzustufen und unterliegt höchstwahrscheinlich nicht mehr dem Versicherungsschutz.

Dieser Beitrag ist auch als sehr deutlicher Aufruf zu verstehen, da unverzüglich nachzubessern, wo es erforderlich ist. Nur wenn alle Bio-Schweinehalter die Biosicherheit in ihren Betrieben erfüllen, kann man argumentieren, dass die Auslaufhaltung keine erhöhten ASP-Risiken mit sich bringt. Aus der Praxis sind mir viele Betriebe bekannt, die die Biosicherheitsmaßnahmen vorbildlich umgesetzt haben, aber ebenso kenne ich auch ein paar Betriebe, die hier noch mehr oder minder Luft nach oben haben.


Christian Wucherpfennig,
Landwirtschaftskammer NRW