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Frühbestellung von Kartoffelpflanzgut

23.10.2019

Viele Betriebe nutzen die Möglichkeit der Frühbestellung von Kartoffelpflanzgut für ein Aufsetzen der Vorkeimkisten vor dem Winter, um von Frühbezugsrabatten zu profitieren und Sorten außerhalb des Kategorie I Pflanzgutes zu bestellen.

Für die Auswahl der Sorten sollte auch die Verwertung nach der Ernte betrachtet werden, wird die Ernte über den Hofladen in Direktvermarktung oder über Abpackbetriebe vermarktet. Bei der Direktvermarktung muss Geschmack und Aussehen passen, während Abpackbetriebe Merkmale wie, frühe Schalenfestigkeit, für eine problemlose Verarbeitung benötigen.

Schnelle Ertragsbildung zu Beginn des Wachstums und eine hohe Resistenz gegen Krautfäule sind Merkmale für einen guten Ertrag - besonders in Jahren mit einem frühen Auftreten von Krautfäule. Pflanzkartoffeln werden seit 2014 als Kategorie I Saatgut eingestuft und unterliegen damit einer besonderen Regelung. Für Pflanzgut, das vor dem 31. Januar bestellt wurde und hierfür eine Bestätigung des Lieferanten vorliegt, kann bei Nichtverfügbarkeit von Biopflanzgut eine Ausnahmegenehmigung für den Zukauf von konventionellem, unbehandeltem Pflanzgut beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle ob vor oder nach dem 31. Januar festgestellt wird, dass das Biopflanzgut ausverkauft ist.

Bei Bestellungen nach dem 31. Januar gilt der Kategorie I Status. Ist kein Pflanzgut der gewünschten Sorte verfügbar, muss auf Pflanzgut einer anderen Sorte innerhalb derselben Sortengruppe ausgewichen werden.

Aus den folgenden sieben Sortengruppen kann dann nur noch gewählt werden:

  • festkochend
  • vorwiegend festkochend
  • mehlig kochend
  • sehr früh
  • rotschalig
  • Verwertung Fritten
  • Verwertung Chips

Tabelle zur Sortenempfehlung mit den Sorteneigenschaften als pdf-Datei

Ansprechpartner und Quelle: Franz-Theo Lintzen, Ökoteam Landwirtschaftskammer NRW, aus Infofax Ökologischer Acker- und Feldgemüseanbau Nr. 22 vom 16. Oktober 2019

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