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Hinweise zur Eigenvermehrung von Kartoffelpflanzgut

17.10.2019

Der Nachbau von Kartoffelpflanzgut ist immer ein Thema bei hohen Pflanzgutpreisen, aber die Kosten sollten nicht alleiniger Anlass sein. Viel wichtiger ist die Qualität der Knollen zur Eignung als Pflanzgut und die weitere Lagerung mit Aufbereitung bis zur Pflanzung.

Gutes Pflanzgut bildet die Grundlage für sichere Erträge und Qualitäten. Wer belastetes Pflanzgut  - mit Viren oder anderen Krankheiten (Rhizoctonia, Fusarium, Erwinia) - auspflanzt, hat meistens einen deutlich höheren finanziellen Schaden, der über die Einsparung von Pflanzgutkosten oft nicht aufgefangen wird.

Die trockenen Sommer waren nicht immer für die Erzeugung von gutem Pflanzgut förderlich. Der Befall mit Läusen erfordert eine besondere Sorgfalt, sowie der verstärkte Durchwuchs und die geringere Keimruhe vieler Partien. Wer dennoch nachbauen möchte, weil einzelne Sorten nicht zur Verfügung stehen, da mehr Aberkennungen von Pflanzgut nach diesem Sommer durch stärkeren Virusbefall oder, wer schon Erfahrung im Nachbau gemacht hat und sein eigenes Pflanzgut vermehren möchte, sollte die nachfolgende Hinweise beachten.

Idealerweise sollte man Pflanzgut mit sehr geringem Ausgangsbefall an Krankheiten verwenden. Selektion auf gesundes Pflanzgut sollte Pflicht sein! Während der Lagerung der Pflanzkartoffeln sollte die Möglichkeit der Kühlung gegeben sein.

Es gibt Sorten die sich nicht gut nachbauen lassen und schon in der "Absaat" deutlich an Triebkraft und Leistungsfähigkeit verlieren. Sollten Sie sich aber doch für eigenen Nachbau entscheiden, achten Sie bitte auf diese Hinweise:

  1. Nachbaugebühr: Für Kartoffelsorten, die unter Sortenschutz stehen, sind Nachbaugebühren an die Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH zu entrichten. Nähere Hinweise finden Sie unter www.stv-bonn.de/inhalt/nachbauerklaerung/vertragssortenliste. Die Nachbaugebühren bei Kartoffeln, die in der beschreibenden Sortenliste des Bundessortenamtes eingetragen sind, liegen je nach Sorte häufig zwischen 3,00 und 5,50 €/dt.
     
  2. Untersuchung auf Virusbefall: Die Knollen sollten unbedingt auf Virusbefall untersucht werden. Dazu sind 100 Knollen je Partie an den Pflanzenschutzdienst in Münster zu senden (Nevinghoff 40, 48147 Münster). Die Kosten für den Augenstecklingstest betragen 100 € + Mwst., bei Bedarf wird auch noch ein ELISA-Test durchgeführt (dann beim Pflanzenschutzdienst in Köln, 200 Knollen = 150 € + Mwst.).
     
  3. Test auf Quarantäneschaderreger (Bakterienringfäule und Schleimkrankheit): Hierzu müssen je Partie 200 Knollen an den Pflanzenschutzdienst in Köln geschickt werden (Gartenstraße 11, 50765 Köln-Auweiler). Der Test kostet 150 € + Mwst.
    Achtung: Dieser Test muss bei eigenem Nachbau für die Zertifizierung durchgeführt werden!

Quelle und Ansprechpartner: Franz-Theo Lintzen, Ökoteam Landwirtschaftskammer NRW aus Info Ökologischer Acker- und Feldgemüseanbau - Nr. 21, 02. Oktober 2019

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