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Mulch-Termine in der Praxis beachten

30.07.2024

In letzter Zeit mehren sich wieder die Nachfragen zum Mulchen, daher hier noch einmal die geltenden Vorgaben:

  • Konditionalitätenbrachen / Ökoregelungen (Nutzungscode 62/66): Mulchen ab dem 16. August möglich
  • Blüh- und Bejagungsschneisen: Mulchen ab dem 16. August möglich
  • Stilllegungsflächen (z.B. Nutzungscode 590/591): Mulchen ab dem 16. August möglich
  • Uferrandstreifen (AUM): Mulchen ab 16. Juni möglich (neue Förderperiode ab Grundantrag 2022). Bei Neuverträgen Abfuhr des Mähgutes erforderlich (alte Förderperiode Mulchen erst ab 1. Juli möglich).
  • Buntbrachen (AUM): Mulchen ab dem 16. August möglich
  • Ackerrandstreifen (Nutzungscode 915): keine Einschränkung hinsichtlich der Mulch-Termine und Nutzung

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