Aktueller Inhalt:

Notfallzulassung gegen Krautfäule erteilt

25.07.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ab sofort zwei Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Funguran progress und Cuprozin progress mit dem Wirkstoff Kupferhydroxid erteilt. Die Notfallzulassungen sind für beide Produkte im Zeitraum vom 17. Juli 2024 bis zum 13. November 2024 für 120 Tage gültig.

Für die Kupferpräparate Cuprozin progress und Funguran progress wurde die Zulassung zur Kraut- und Knollenfäulebekämfung im ökologischen Kartoffelanbau erweitet. Die Zulassung wird für die Zeit vom 17. Juli 2024 bis zum 13. November 2024 für 120 Tage erteilt. Damit kann maximal 4 kg/ha Reinkupfer in diesem Jahr in Kombination mit allen zugelassenen Kupfermitteln ausgebracht werden. Nun steht ein zusätzliches kg Reinkupfer mit dieser Notfallzulassung neben der regulären Kupfermenge zur Verfügung. Bei einer vollen Aufwandmenge von zum Beispiel Cuprozin progress mit 2 l/ha können jetzt zwei weitere Anwendungen durchgeführt werden.

Zuwachsleistung sichern

Kartoffelbestände, die im Mai gepflanzt und mit Ausschöpfung der 3 kg Grenze vor einen stärkeren Befall geschützt wurden, können jetzt weiter behandelt werden. In diesen Beständen waren gute Ansätze mit Knollengrößen, die in der Sortierung wachsen, entwickelt. Das gilt es zu halten und die Zuwachsleistung zu sichern. Ein Zuwachs von 10 t/ha und mehr ist jetzt noch bei überwiegend grünen Beständen mit geringen Krautfäulebefall möglich.

Kupfer auch im konventionellen Kartoffelbau

Auch außerhalb des ökologischen Landbaus ist der Einsatz von multi-site Fungiziden, wie Kupfer, in einem Jahr wie diesem durchaus ratsam. Kupfer ist nicht resistenzgefährdet und kann klassische Fungizide in ihrer Wirkung unterstützen oder absichern. Gerade bei der Mischung von verschiedenen Pflanzenschutzmitteln sollte jedoch die Mischbarkeit in einer kleinen Probe zum Beispiel im Eimer zuvor getestet werden und die Hinweise auf dem Etikett Beachtung finden. Im Wesentlichen gilt für das Ansetzen einer kupferhaltigen Spritzbrühe:

  1. Pflanzenschutzspritze mit rund drei Vierteln der notwendigen Wassermenge befüllen
  2. Rührwerk einschalten und dauerhaft eingeschaltet lassen (wo möglich auch während der Fahrt)
  3. Kupferhaltige Pflanzenschutzmittel via Einspülschleuse mit ausreichend Wasser hinzugeben
  4. Tank mit fehlender Wassermenge auffüllen, Rührwerk eingeschaltet lassen um Absetzen der Brühe zu verhindern
  5. Unmittelbare Ausbringung mit anschließender Innen- und Außenreinigung um Verstopfung der Düsen vorzubeugen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BVL. Die wichtigsten Hinweise sind in der Tabelle zusammengefasst.


Dr. Jonas Hett, Franz-Theo Lintzen

Landwirtschaftskammer NRW

Weitere Informationen

Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter





Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, (E-Mail: Poststelle@mlv.nrw.de) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet. Ihre Daten werden ausschließlich auf dem Server des Landesbetriebs Information und Technik NRW gespeichert. Das Abonnement kann von Ihnen auf dieser Seite jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.