Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis, Stamm NB 176) hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers im Ökologischen Kartoffelanbau erhalten. Die Zulassung wird für die Zeit vom 20. April 2023 bis zum 17. August 2023 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 75 000 l ausreichend für etwa 6 000 ha Kartoffeln im Ökologischen Anbau bei durchschnittlich zweieinhalb Anwendungen begrenzt.
Novodor FC darf vier Mal mit 5 l/ha im Abstand von fünf Tagen bei Befallsbeginn (ab Schlüpfen der ersten Larven, L1 bis L4) im BBCH-Stadium 31 bis 79 eingesetzt werden. Es gilt der länderspezifische Mindestabstand zu Gewässern. In NRW gilt ab Böschungsoberkante ein Abstand von 10 m oder 5 m, wenn eine geschlossene, ganzjährige begrünte Pflanzendecke vorhanden ist. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) und es hat keine Wartezeit (F).
Dr. Marianne Benker,
Landwirtschaftskammer NRW