Im Rahmen des Greenings können auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) auch ab 2018 weiterhin stickstoffbindende Pflanzen, also Leguminosen, angebaut werden. Dies betrifft sowohl Körnerleguminosen wie Ackerbohnen, Körnererbsen oder Lupinen, als auch Futterleguminosen wie Luzerne und Kleearten. Um den Leguminosenanbau in Deutschland attraktiver zu machen, wurde der Gewichtungsfaktor von bisher 0,7 auf 1,0 angehoben.
Bislang durften beim Anbau von Leguminosen auf öVF nur Reinsaaten oder Mischungen aus verschiedenen Leguminosen angebaut werden. Ab 2018 dürfen auch Leguminosen auch mit Nichtleguminosen angebaut werden (z.B. Rotklee- und Luzernegras). Entsprechend des letzten Entwurfes der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung müssen dabei Leguminosen "vorherrschend" sein. Ob sich der Begriff "vorherrschend" auf die Samenanteile oder auf relative Gewichtsanteile in Saatgutmischungen bezieht oder etwa auf Leguminosenanteile im Pflanzenbestand, ist seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums noch nicht veröffentlicht. Eine klare Information darüber wird aber in den nächsten Wochen erwartet.
War der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Leguminosenanbau bis 2017 auf öVF
noch zulässig, ist dieser ab 2018 untersagt. Dies gilt auch für Saatgutbeizungen mit Pflanzenschutzmitteln
(Fungizide, Insektizide).
Das Impfen von Leguminosen wie Luzerne mit Knöllchen- bzw. Rhizobienbakterien ist dagegen keine Beizung. (gekürzt) Das Impfen insbesondere von Luzerne mit Rhizobienbakterien wird auch von der Landwirtschaftskammer empfohlen, da diese Maßnahme gerade die Anfangsentwicklung und die Leistungsfähigkeit von Leguminosen wie Luzerne deutlich verbessern kann.
Quelle: Hubert Kivelitz, Landwirtschaftskammer NRW, FB Landbau (Grünland, Futterbau und Zwischenfrüchte)