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Herbstdüngung, was ist nach DüV erlaubt

18.08.2020

Die DüV bringt viele Regelungen mit sich, die bei der Herbstdüngung beachtet werden müssen. Da es viele Sonderregelungen gibt, verschafft eine Tabelle einen schnellen Überblick. Sie zeigt übersichtlich, was im Einzelfall erlaubt ist und was nicht. Die Tabelle lässt sich aus zwei Richtungen lesen, entweder ausgehend vom vorhandenen Düngemittel (vertikal) oder ausgehend von den angebauten Kulturen (horizontal).


DüV-konforme Düngung in NRW 2020

(Diese Tabelle dient lediglich der groben Orientierung, für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.)


Tabelle: Mindestwirksamkeit für Stickstoff im Jahr des Aufbringens mit Ergänzung NRW
Ausgangsstoff des Düngemittels
Mindestwirksamkeit im Jahr des Aufbringens
in % des Gesamtstickstoffgehaltes
Rindergülle60
SchweineGülle70
Rinder-, Schaf- und Ziegenfestmist25
Schweinefestmist30
Hühnertrockenkot60
Geflügel- und Kaninchenfestmist30
Pferdefestmist25
Rinderjauche90
Schweinejauche90
Klärschlamm flüssig (< 15 % TM)30
Klärschlamm fest (≥ 15 % TM)25
Pilzsubstrat10
Grünschnittkompost3
Sonstige Komposte5
Biogasanlagengärrückstand flüssig50
Biogasanlagengärrückstand fest30

Ergänzung NRW

Handelsdünger (auch für ökologischen Land- und Gartenbau)
Handelsdünger pflanzlicher Herkunft fest40
Handelsdünger pflanzlicher Herkunft flüssig55
Handelsdünger tierischer Herkunft fest65
Bei weiteren Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich an David Büchler (Mobil: 0151 2198 9628, Mail: david.buechler@lwk.nrw.de)

Zusammengestellt von Pascal Gerbaulet und David Büchler, Ökoteam Landwirtschaftsschaftskammer NRW, 11. August 2020

 

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