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Geht es künftig ohne Agrardrohnen?

06.02.2025

Agrardrohne - geht es in Zukunft noch ohne sie?

Drohnen oder auch unbemannte Luftfahrzeuge (englisch UAV) genannt, haben in den letzten Jahren wesentlich an Bedeutung gewonnen. Im Agrarbereich ist mittlerweile eine Vielzahl von Anwendungen möglich: Angefangen beim Monitoring und Bestandsbeobachtung mit einfachen Kameras, über die Ausbringung von Schlupfwespen bis hin zur Rehkitzrettung mit Wärmebildkameras vor der Mahd.
Darüber hinaus kommen Drohnen auch zur Aussaat von Zwischenfrüchten und Untersaaten, zur Düngung mit flüssigem oder gekörntem Dünger sowie zur Ausbringung von biologischen Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz. Die Liste von Anwendungen ist noch wesentlich länger. Viele dieser Anwendungsfälle benötigen schlagkräftige, tragfähige Drohnen, deren Anschaffung nur für den eigenen Betrieb oft nicht lohnt. Daher sind heutzutage schon einige Drohnendienstleister am Markt aktiv und bieten unterschiedliche Anwendungen an.

Mehr Leistung in Aussicht

In Zukunft ist zu erwarten, dass sich die Leistungen der Drohnen steigern, insbesondere bei Traglasten, Akkukapazitäten und Ladegeschwindigkeiten. Aber auch die Werkzeuge, welche die Drohne befördert oder trägt, entwickeln sich aktuell rasant. Gerade der Bereich der Bilderkennung wird durch den Einzug Künstlicher Intelligenz (KI) mit großen und schnellen Schritten vorangetrieben werden. Bestes Beispiel hierfür ist automatisierte Kennartenbestimmung im Grünland, welche heute bereits angeboten wird, oder MagicScout Air, woran Bayer momentan arbeitet. Mithilfe von Drohnen werden Flächen überflogen und die Bilder anschließend umfassend analysiert, um dem Nutzer Auskunft über die Bestands- und Unkrautdichte, Bodenbedeckung und andere mögliche Parameter geben zu können.

Online-Flugschein

Der Einstieg zur Arbeit mit Drohnen ist einfach und kostengünstig gemacht. Wer allerdings mehr als nur mit der Kamera Flächen befliegen möchte, benötigt kostenintensivere Technik und die nötigen Fluglizenzen, die zum Teil online für kleines Geld gemacht werden können.

Zu beachten sind gerade im bevölkerungsreichen und infrastrukturstarken Nordrhein-Westfalen die geografischen Gebiete, in denen nicht geflogen werden darf. In oder in der Nähe von Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Kontrollzonen, Bundesfernstraßen, Industrieanlagen oder Stromleitungen, darf offiziell nicht geflogen werden. Die vollständige Liste mit allen Einschränkungsgebieten lässt sich online im Portal www.dipul.de einsehen. Hier gibt es zudem ein MapTool, welches dem Nutzer anzeigt, wo geflogen werden darf und wo nicht.

Eingeschränkte Nutzbarkeit

In Zukunft wird es der Region Nordrhein-Westfalen auch ohne Drohnen gehen müssen, zu groß sind vielerorts die Einschränkungen. Gerade im Bereich des Monitorings bieten Drohnen durch KI allerdings heute schon erhebliche Chancen zur Bestandsbeobachtung. Pauschale Empfehlungen für Drohnenanwendungen gibt es nicht, da jeder Betrieb anders strukturiert ist und die örtlichen Gegebenheiten eine entscheidende Rolle spielen.


Alexander Czech,
Landwirtschaftskammer NRW

 

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