In der neuen Förderperiode ab 2023 sollen Agroforstsysteme gefördert werden. Als Agroforstsysteme werden Kulturen bezeichnet, die verschiedene Nutzungsrichtungen auf einer Fläche miteinander kombinieren. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die gezielte Anpflanzung von Bäumen als Teil des Systems. Dabei werden offene Grünland- oder Ackerflächen um die Baumnutzung ergänzt und positive Effekte sowohl für die Acker- oder Grünlandnutzung als auch für das Baumwachstum erzielt.
Seit jeher ist die Viehhaltung auf Flächen mit Obstbäumen oder Nussbäumen bekannt. Die Tiere pflegen die Grünfläche unter den Bäumen während sich die Bäume bei großzügigem Platzbedarf gut entwickeln können. Der Landwirt schafft auf diese Weise eine Optimierung des Flächenertrags durch Obst und tierische Produkte. Der vielfältige Anbau ist zudem biodiversitätsfördernd.
Im klassischen Ackerbau zielen die Agroforstsysteme insbesondere auf großflächige Ackerschläge mit wenig Saumstruktur und landschaftsprägenden Elementen, wie Hecken oder Baumreihen, ab. Mittels Anpflanzung von Baumreihen sollen Nützlinge gefördert und Schädlinge im umgebenden Ackerbestand eingedämmt werden. Hochwachsende Baumreihen reduzieren die Gefahr von bodenabtragenden Winderosionen besonders in Landschaften mit wenig natürlichem Windwiderstand. Dabei unterscheiden sich diese Systeme deutlich von Aufforstungen oder der Anlage von Kurzumtriebsplantagen.
Neu sind die Erkenntnisse und Systeme nicht. In der Vergangenheit wurden sie in Nordrhein-Westfalen jedoch nicht als Agroforstsystem bezeichnet. Auf Grünland gab es Streuobstwiesen oder solitäre Bäume bis hin zu Baumreihen. Diese wurden förderrechtlich in der Regel als Landschaftselement bewertet oder nicht berücksichtigt. Ähnlich verhielt es sich auf Ackerland, wo Baumreihen und Hecken oft Schlaggrenzen markierten.
Agroforstsysteme werden ab dem 1. Januar 2023 als Landwirtschaftliche Fläche im Rahmen der Agrarförderung anerkannt, dies ebnet für dieses System einen rechtsgültigen Weg in die Praxis. Ein Agroforstsystem liegt vor, wenn auf einer Fläche mit dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion Gehölzpflanzen angebaut werden:
Die Beibehaltung von Agroforstsystemen wird in der neuen Förderperiode im Rahmen der Öko-Regelung gefördert. Die Systeme müssen dafür folgende Kriterien erfüllen:
Die Prämie für die Öko-Regelung Beibehaltung von Agroforstsystemen wird voraussichtlich 60 €/ha je Gehölzstreifen zusätzlich zu der Flächenprämie betragen. Grundlage für diese Berechnung ist ausschließlich der Gehölzstreifen des Agroforstsystems, nicht die danebenliegenden Acker- oder Grünlandflächen. Die Förderung von Investitionen zum Beispiel für die Pflanzung oder den Baumschutz ist nicht Bestandteil der Öko-Regelungen, sondern muss von den Bundesländern erstellt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich einzelne Rahmenbedingungen nach 2023 noch verändern können.
Der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft e.V. ist eine umfassende Informationsquelle für Landwirte, zu finden unter www.defaf.de.
Außerdem wird zurzeit im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse ein "Modellprojekt Agroforstsystem" mit zwei Baumreihen angelegt, das zukünftig ebenfalls zu Beratungszwecken dienen soll. Mehr Infos dazu haben Dr. Michael Dickeduisberg, Email: michael.dickeduisberg@lwk.nrw.de, und Burkhard Kayser, Email: kayser@agroforst.de.
Andrea Sausmikat und Dr. Michael Dickeduisberg, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Burkhard Kayser, Agroforst-Beratung Minden/Westfalen
Andrea Sausmikat
Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck
Münsterstraße 62-68, 48167 Münster-Wolbeck
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