Am 1. Februar endet die Sperrfrist für die meisten Dünger. Das bedeutet bei passender Witterung für die meisten den Startschuss für die ersten Düngemaßnahmen. Bei gefrorenen, schneebedeckten oder wassergesättigten Böden ist eine Aufbringung von Düngemittel immer verboten. Dies gilt auch für die Ausbringung von Festmist.
Veranstaltungssuche unter https://www.landwirtschaftskammer.de/pcaruso/index, Suchwort: Landesdüngeverordnung.
Das Düngeportal NRW bietet eine kostenfreie Möglichkeit, in die elektronische Dokumentation einzusteigen. Die erfassten Daten sind sicher abgelegt, nur die Betriebe selbst haben Zugriff auf diese. (Fast) jeder Betrieb hat eine HIT- oder ZID-Kennung (für den ELAN-Flächenantrag) - das reicht für den Einstieg unter www.duengeportal-nrw.de. Die Beratung der Landwirtschaftskammer NRW steht allen Betrieben außerdem mit Rat und Tat persönlich zur Seite.
Die hier aufgeführten Punkte aus dem Düngerecht beinhalten nur eine Auswahl. Um die Übersicht zu behalten, finden Sie hier eine Checkliste zur Düngung.
Die Landwirtschaftskammer NRW wird das Düngeportal auch zukünftig weiterentwickeln und um weitere Funktionen erweitern, um alle Betriebe im Betriebsalltag zu unterstützen. Bei allen (elektronischen) Hilfsmöglichkeiten ist es trotzdem schwer, den Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen und Aufzeichnungsverpflichtung zu behalten. David Büchler, Berater für ökologoischen Acker- und Pflanzenbau, steht allen Betrieben mit Rat und Tat persönlich zur Seite (Kontakt siehe im Kasten rechts).
Den vollständigen Beitrag über den Start in die Düngesaison können Sie unter https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/duengeverordnung/start-duengesaison.htm lesen.
Dr. Stephan Jung, David Büchler,
Landwirtschaftskammer NRW
David Büchler
Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck
Telefon: 0 25 06/ 309 639
Fax: 0 25 06/ 309 633
Mobil: 0 151/ 21 98 96 28
E-Mail: David.Buechler@lwk.nrw.de