Auf versiegelten Flächen, zum Beispiel Wegen, Einfahrten, Terrassen und sonstigen befestigten Flächen, ist der Einsatz von Herbiziden, aufgrund der Abschwemmungsgefahr in Gullys oder Vorfluter und der damit verbundenen Gewässerbelastung verboten. Dies gilt auch für sogenannte Hausmittel.
Das Ausbringen von Streu- oder Tafelsalz zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen ist verboten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Einzige Ausnahme ist die Unkrautbekämpfung mit verdünntem Essig. In Kleingartenvereinen die jeweilige Gartenordnung beachtet werden, häufig ist hier ist der Einsatz jeglicher Unkrautvernichtungsmittel, inklusive Essig, verboten.
Genehmigt wurde die Sprühanwendung zur Einzelpflanzenbehandlung mit einem Essig-Wasser-Gemisch im Verhältnis 3:2. Dazu werden zum Beispiel 600 ml Essig (10% Säuregehalt) mit 400 ml Wasser verdünnt, dies ergibt eine 6-prozentige Konzentration. Der verdünnte Essig darf nicht flächig, sondern nur gezielt auf die Einzelpflanzen ausgebracht werden. Erlaubt sind eine bis zwei Anwendungen im Abstand von sieben bis 21 Tagen, siehe die Tabelle. Für einen hohen Wirkungsgrad sollte die Anwendung bei Temperaturen über 20 °C und trockener Witterung erfolgen, also frühestens 24, besser 48 Stunden nach einem Niederschlag. Durch den niedrigen pH-Wert des Essig-Wasser-Gemisches werden die Zellwände der Unkräuter angegriffen, so dass sie innerhalb kurzer Zeit austrocknen und absterben.
Die Verwendung von reinem, unverdünnten Essig zur Unkrautbekämpfung auf versiegelten Flächen ist verboten, ebenso wie der Einsatz von Essigessenz und Essigreiniger, da Schäden für die Umwelt möglich sind. Bevor auf versiegelten Flächen Essig zur Unkrautbekämpfung eingesetzt wird, sollte zuerst auf die mechanischen oder thermischen Verfahren zurückgegriffen werden. Dazu finden Sie einige Möglichkeiten auf der Seite der Landwirtschaftskammer NRW.
Essig kann zur Saatgutbehandlung gegen Alternaria-Arten an Möhren, Tomate und Paprika, bestimmte bakterielle Erreger an Tomate, Paprika und Kohl, Weizensteinbrand und die
Streifenkrankheit der Gerste eingesetzt werden. Dazu werden zum Beispiel 500 ml Essig (10% Säuregehalt) mit 500 ml Wasser verdünnt (Verhältnis 1:1, dies ergibt eine 5-prozentige Konzentration). Unmittelbar vor der Aussaat das Saatgut für kurze Zeit darin eintauchen und anschließend gut abtrocknen lassen. Eine sinnvolle Maßnahme, aber nur, wenn die genehmigte Konzentration nicht überschritten wird, ansonsten kann die Keimung beeinträchtig werden.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Desinfektion von mechanischen Schneidwerkzeugen. Benötigt wird ein Essig mit 8% Säuregehalt. Falls dieser nicht zur Verfügung steht, werden zum Beispiel 800 ml Essig (10% Säuregehalt) mit 200 ml Wasser verdünnt, im Verhältnis 4:1, dies ergibt eine 8%ige Konzentration. Von dieser 8-prozentigen Mischung 50 ml mit 1 l Wasser verdünnen, dies ergibt eine Konzentration von 0,4%. Die Schneidwerkzeuge darin eintauchen und nach der Desinfektion 30 Sekunden einwirken lassen. Genehmigte Einsatzgebiete stehen ebenfalls in der Tabelle.
Dr. Marianne Benker,
Landwirtschaftskammer NRW