Aktueller Inhalt:

Tomaten auf Rostmilbenbefall kontrollieren

24.07.2020

Die Hitzeperiode im Juni hat die Gefahr von Rostmilbenbefall in Tomaten erhöht. Hier ist es wichtig, den Befall frühzeitig im Bestand zu erkennen. Es sollten alle Mitarbeiter auf die Symptome der Rostmilbe sensibilisiert werden, damit bei Sichtbarwerden direkt gehandelt werden kann.

Befallene Pflanzen müssen vor Ort in eine Plastiktüte entsorgt werden, um die Verbreitung im Bestand zu verhindern. Die betroffenen Pflanzen sollten im besten Fall auch nicht auf dem Betrieb kompostiert werden, sondern durch Entsorgung in der "Grünen Tonne" vom Betrieb gebracht werden.

Bei einem Anfangsbefall und schnellem Handeln reicht es dann häufig, wenn nur eine Herdbehandlung der Nachbarpflanzen mit "Kumulus" durchgeführt wird, um die im Bestand etablierten Nützlinge nicht auch zu treffen. Sind aber mehrere Pflanzen an unterschiedlichen Stellen im Gewächshaus betroffen, empfiehlt es sich, den kompletten Bestand zu behandeln.

Ist eine Behandlung des gesamten Tomatenbestandes notwendig, wird die Macrolophus Population durch den Schwefel sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Dies begünstigt in der Folge die Vermehrung der Weißen Fliege, bei deren Auftreten direkt mit Encarsia gegengesteuert werden sollte.

Nach Kulturende sollte bei einem Rostmilbenbefall das Gewächshaus mit der gesamten Konstruktion gründlich gereinigt werden, um eine Überwinterung der Milbe in Ecken zu unterbinden.

Präparat (Wirkstoff)AnwendungBemerkungenWZ (Tage)
Kumulus
+ Netzmittel
Schwefel
1,5–3,0 kg/ha
max. 6 Anw. im Abst. v. 5-7 Tagen
gesamter BestandKontaktmittel
Keine Anwendung bei Hitze oder direkter Sonneneinstrahlung
1
Naturalis
Beauveria bassiana (Nutzpilz)
0,75–2,0 l/ha
max. 15 Anw. im Abst. v. 3-7 Tagen
bei BefallsbeginnNebenwirkung gegen RostmilbenF

Quelle: Tim Große Lengerich, Informationsdienst Ökologischer Unterglasgemüseanbau, KW 29 vom 17.07.2020

Weitere Informationen

Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter





Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, (E-Mail: Poststelle@mlv.nrw.de) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet. Ihre Daten werden ausschließlich auf dem Server des Landesbetriebs Information und Technik NRW gespeichert. Das Abonnement kann von Ihnen auf dieser Seite jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.