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Änderungen der Düngeverordnung ab 01. Mai 2020 in Kraft

01.05.2020

Am 30.04.2020 ist die Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt (vom 28.04.2020) veröffentlicht worden und tritt somit am 01. Mai 2020 in Kraft. Dann gelten die Änderungen bereits auf Landesebene. Die Vorgaben aus der Düngeverordnung 2017 bleiben bestehen, wenn sie keine Änderung durch die DüV 2020 erfahren.

► DüV-20 im Bundesgesetzblatt  (PDF)

► Änderungen DüV als PDF (erster Teil)

Die abgeänderten und neuen Regelungen für nitratbelastete Gebiete (§13) gelten ab 01. Januar 2021 und stellen wir im zweiten Teil vor. Empfehlungen zu Ackerschlagkarteien und Lösungsansätze wie mit den Änderungen pragmatisch umgegangen werden kann, folgen.

► Änderungen DüV (nitratbelastete Gebiete) als PDF (zweiter Teil)


Ihr direkter Ansprechpartner zur DüV sowie zur Nährstoffberatung

David Büchler

Fachbereich 53 – Ökologischer Land- und Gartenbau
Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck
Münsterstraße 62-68, 48167 Münster
Tel: 02506 309 639
Mobil: 0151 2198 9628
Fax: 02506 309 19639
E-Mail: David.Buechler@lwk.nrw.de


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