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Heilpflanzen für Nutztiere

21.02.2017

Unter dem Titel "Heilpflanzen erfolgreich einsetzen – Phytotherapie für Einsteiger" fand am 14. Februar 2017 ein Tagesseminar auf Haus Düsse statt. Die Dozentin Dr. Cäcilia Brendieck-Worm, Tierärztin aus Niederkirchen, konnte viele interessierte Teilnehmer begrüßen, in der Mehrheit Landwirtinnen und Landwirte aus den Bereichen Milchvieh-, Schweine- und Schafhaltung.

Anwendungsgebiete und Wirkstoffgruppen

Zunächst wurden die Wirkstoffe in Heilpflanzen und ihre Anwendungsgebiete beleuchtet. Durch Heilpflanzenanwendungen kommt es zur "Provokation der körpereigenen Regulation und zu Gesundungsreaktionen des Organismus". Wichtige Wirkstoffgruppen in Heilpflanzen sind beispielsweise Bitterstoffe (u. a. Anregung der Verdauungsdrüsen und des Appetits), Flavonoide (u. a. durchblutungsfördernd, antioxidativ), Gerbstoffe (u. a. antimikrobiell, entzündungshemmend) oder auch ätherische Öle (u. a. verdauungs- und appetitanregend, antimikrobiell, krampflösend).

Zubereitung und Verabreichung

Im weiteren Seminarverlauf beschrieb die Dozentin Heilpflanzenzubereitungen und ihre Verabreichung. Die Zubereitung von Heilpflanzen führt zu einer besseren Verfügbarkeit für das Tier, zu einer leichteren Verabreichung und erlaubt eine Konservierung. Mögliche Zubereitungen sind beispielsweise Tees aus frischen oder getrockneten Pflanzen, Pflanzenauszüge mit Honig, Öl oder Alkohol, selbstgemachte Salben oder Latwergen (breiförmige Zubereitung zur innerlichen Anwendung). Weitere Anwendungsformen sind etwa die Wundspülung (Tee), die Wundpflege (Salbe) oder auch die Inhalation.

Rechtliche Situation

Im Anschluss stellte die Dozentin noch die rechtliche Situation und Möglichkeiten sowie Grenzen der Phytotherapie dar. Heilpflanzenanwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren sind in Deutschland demnach wie folgt möglich:

  • Anwendung zugelassener Tierarzneimittel und Biozide (Tierarzt)
  • Anwendung zulässiger Tiefpotenzhomöopathika (Tierarzt)
  • Anwendung von speziellen Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen als Diät-/ Ergänzungsfuttermittel
  • Anwendung von Tierpflegemitteln

Mittlerweile gibt es einige Fertigprodukte, die genutzt werden können, und die auch für den Biobereich zugelassen sind: zum Beispiel im Bereich Oregano: www.dostofarm.de oder verschiedene Produkte von SaluVet / Dr. Schaette.

Für weitere Informationen und einen vertieften Einstieg in das Thema sei auch das 2015 erschienene Buch der Dozentin empfohlen: Brendieck-Worm, Klarer, Stöger: "Heilende Kräuter für Tiere - Pflanzliche Hausmittel für Heim- und Nutztiere", Haupt Verlag 2015

Eine Rezeptur aus diesem Buch:

  • Rezeptur für Schweine mit Darmträgheit:
    15 g Anisfrüchte (pulverisiert)
    15 g Kümmel (pulverisiert)
    15 g Fenchelfrüchte (pulverisiert)
    55 g Glaubersalz (Natriumsulfat)
  • Alles mit Pflaumenmus (ökologisch!) zu einem festen Brei vermischen. Im Laufe eines Tages mit einem Spatel auf die Zunge streichen.

Die genannten Kräuter sind rechtlich als Futtermittel einzustufen und werden in der Form von Firmen auch eingesetzt. Nach EU-Bio-Verordnung müssen die Kräuter grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Nur bei nachgewiesener Nichtverfügbarkeit dürfen konventionelle Gewürze und Kräuter eingesetzt werden bis maximal 1 % Anteil bezogen auf die Futtertrockenmasse. Bei Naturland gilt die gleiche Regelung. Bei Bioland sind konventionelle Kräuter unzulässig.

Quelle: Ulrike Westenhorst, Ökoteam Landwirtschaftskammer NRW, Info Schweine - SID - Nr. 8 vom 21. Februar 2017

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