Zahlreiche alte einheimische Nutztierrassen sind vom Aussterben bedroht oder zumindest stark gefährdet. Der Mensch hat die Nutztiere durch Züchtung seinen Bedürfnissen und Anforderungen angepasst. So geben Kühe mehr Milch, Hühner legen mehr Eier, Schweine, Rinder, Puten und Masthähnchen wachsen schneller. Es folgte eine Spezialisierung auf bestimmte Rassen und Kreuzungen.
Alte Rassen für mehr genetische Vielfalt
Alte Rassen mit der ganzen Bandbreite ihrer genetischen Vielfalt dienen laut dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) als mögliche Grundlage für neue Züchtungen. So könnten beispielsweise wieder gewünschte Merkmale wie Widerstandsfähigkeit und ein höherer Fettanteil im Fleisch in den Vordergrund treten. Diese können in den alten Rassen erblich stärker verankert sein. Außerdem gibt es Rassen, die für bestimmte Regionen und Standorte besonders geeignet sind. Sie kommen zum Beispiel gut mit wenig Futter oder klimatisch schwierigen Verhältnissen zurecht. Eine Übersicht über alle einheimischen Nutz-tierrassen und weitere Informationen zu gefährdeten Nutztierrassen finden Sie in der Broschüre „Rote Liste – Einheimische Nutztierrassen in Deutschland" (https://genres.de/haus-und-nutztiere/gefaehrdung/).
Einen Beitrag zu Erhaltung alter einheimischer Nutztierrassen können auch Verbraucher leisten, indem sie beim Einkauf auf Produkte regionaler Nutztierrassen besonders achten. So können die Milch vom Angler Rotvieh, das hochwertige Fleisch vom Limpurger Rind oder dem Schwäbisch-Hällischen Schwein eine willkommene Abwechslung sein. Zu erkennen sind die Produkte seltener, regionaler Nutztierrassen teilweise an einer geschützten Herkunftsbezeichnung wie g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) oder g.g.A. (geschützte geografische Angabe).
Weitere Informationen zu geschützten Bezeichnungen
Weitere Informationen stellt das BZL unter www.ble.de/verbraucher bereit. Der kostenlose BZL-Newsletter liefert Wissenswertes zu landwirtschaftlichen Themen und kann unter www.ble.de/bzl-newsletter abonniert werden.
Quelle: Pressemitteilung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), 04. Oktober 2017