Bei der Futteranalyse im Labor werden für die energetische Bewertung von Grasprodukten (Frischgras, Grassilage & Heu) zwei alternative Schätzgleichungen der Gesellschaft für Ernährungsphysiologie aus 2008 verwendet, welche bisher auch für Futtermittel mit einem sehr hohen Anteil an Leguminosen angewendet werden. Tatsächlich hat sich aber gezeigt, dass diese Gleichungen zumindest für reine Leguminosenbestände nicht geeignet sind!
Daher wurden im Sommer 2016 von dem Ausschuss für Bedarfsnormen der Gesellschaft für Ernährungsphysiologie Gleichungen veröffentlicht, die eine hinreichend sichere Schätzung des Energiegehaltes von Grobfutterleguminosen erlauben. Diese Gleichungen wurden auf Grundlage von Daten aus insgesamt 89 Verdauungsversuchen mit Luzerne, Rot- und Weißklee sowie Esparsette abgeleitet.
(http://www.gfe-frankfurt.de/download/Schaetzgleichungen_Rind_Grobfutterleguminosen.pdf)
Wie bei der Schätzung des Energiegehaltes von Grasprodukten werden auch hier Gleichungen empfohlen, die entweder die Gasbildung der organischen Substanz - ermittelt mit dem Hohenheimer Futterwerttest (HFT) - oder die Enzymlösliche Organische Substanz (ELOS) berücksichtigen. Außerdem wird wie bei den Grasprodukten nicht zwischen den Konservierungsarten Grünmaterial, Silagen und Heu unterschieden, da dies zu keiner praxisrelevanten Erhöhung der Genauigkeit der Schätzung führen würde.
Allerdings wird bei der Schätzung des Energiegehaltes von Grobfutterleguminosen zwischen dem ersten Aufwuchs und den Folgeaufwüchsen unterschieden! Somit wurden für beide Varianten der Schätzung (Gasbildung oder ELOS) jeweils zwei Gleichungen (erster Aufwuchs oder Folgeaufwüchse) abgeleitet.
Aufwüchse ohne Angabe zur Aufwuchsnummer durch den Landwirt werden nach Einführung der neuen Gleichungen in die Analysepraxis mit der Gleichung für die Folgeaufwüchse energetisch bewertet. Bei Anwendung der Gleichung für Folgeaufwüchse auf nicht gekennzeichnete erste Aufwüchse ergibt sich eine energetische Abwertung des ersten Aufwuchses um etwa 0,3 MJ ME/kg TM! Dies bedeutet, dass Sie durch die richtige Angabe der Aufwuchsnummer dazu beitragen, eine realistische energetische Einschätzung des Grundfutters zu erhalten.
Ab welchem Anteil an Leguminosen im Bestand z.B. ein Kleegras nach der Schätzgleichung für Grobfutterleguminosen zukünftig bewertet wird, kann ich mit meinem derzeitigen Kenntnisstand nicht sagen. Wenn es aber so weit ist, dass die neuen Gleichungen bei der LUFA NRW umgesetzt werden, werden Sie dies natürlich erfahren.
Quelle: Susanne Göring, Ökoteam Landwirtschaftskammer NRW