Aktueller Inhalt:

Rotklee und Luzerne ins Grünland?

18.08.2021

Rotklee als wichtige proteinhaltige Futterleguminose eignet sich aufgrund seiner tiefgehenden Pfahlwurzel gerade auch für Trockenstandorte. Im Dauergrünland ist diese Leguminose absolut ansaat- und nachsaatwürdig.

Werden über die Nachsaat durch vorhergehendes intensives Striegeln entsprechende Lücken geschaffen, lässt sich der konkurrenzstarke Rotklee bei nicht zu später Durchsaat im August meist gut etablieren. Eine lange Nutzungsdauer über drei bis vier Jahre hinaus kann jedoch nicht erwartet werden, denn die Ausdauer lässt vor allem bei hohen Nutzungsintensitäten mit vier bis fünf Schnitten nach und die Ertragsanteile gehen mit jedem Nutzungsjahr um 20 bis 30 % zurück.

Rotklee kann daher nur über regelmäßige Nachsaat von 8 bis 10 kg/ha im Grünlandbestand gehalten werden. Hohe N-Düngergaben fördern jedoch das Graswachstum und verdrängen auf diese Weise die Leguminosen aus dem Bestand.

Die Nachsaat von Luzerne ins Dauergrünland ist selbst auf zusagenden Standorten schwierig. Luzerne hat eine langsame Anfangsentwicklung, sodass die Konkurrenz der Altnarbe die Entwicklung der Luzerne unterdrückt. Zudem passen Entwicklungsrhythmus, Schnittintensitäten und optimale Schnitttermine von Luzerne in intensiv genutztem Grünland nicht gut zusammen.

Ackerfutterleguminosen, wie (Acker-)Rotklee und Luzerne, die ins Dauergrünland über Nach- und Neuansaaten eingebracht werden, dürfen nach dem Förderrecht im Bestand nicht dominieren, ihr Anteil muss unter 50 % liegen.

Hubert Kivelitz,

Landwirtschaftskammer NRW

Weitere Informationen

Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter





Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, (E-Mail: Poststelle@mlv.nrw.de) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet. Ihre Daten werden ausschließlich auf dem Server des Landesbetriebs Information und Technik NRW gespeichert. Das Abonnement kann von Ihnen auf dieser Seite jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.