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Kurzrasenweide: Pansenfüllung maßgeblich für Körpergewicht

28.01.2020

Kühe mit "Kurzrasenweidepansen" sind bei Vollweide um etwa 50 bis 60 kg leichter als Kühe mit "Silagepansen". Entscheidend für den Gewichtsverlust ist nicht die Abnahme an Körpersubstanz, sondern die Pansenfüllung. Bei der Konditionsbeurteilung muss die unterschiedliche Pansenfüllung berücksichtigt werden.

Am 2. Januar hatte ich in meinem Anschreiben darauf hingewiesen, dass geringere Gewichte auf Kurzrasenweide auf eine schwächere Pansenfüllung zurückgeführt werden können. Daraufhin habe ich in den letzten Tagen mehrere Rückmeldungen bekommen, sowohl von Milchvieh- als auch von Mutterkuhhaltern. Nachfolgend schildere ich Ihnen einige Eindrücke aus den Auswertungen.

Gute Schlachtausbeute bei Kurzrasenweide

Ein Milchviehhalter aus Belgien berichtete von einer "schwachen" Gewichtsentwicklung auf der Kurzrasenweide. Zwei Monate nach Weidebeginn wurde ein Tier geschlachtet. Ungewöhnlich war, dass eine um 7 %-Punkte bessere Schlachtausbeute als bei Stalltieren erzielt wurde. Dazu passt die Beobachtung eines Mutterkuhhalters aus Hessen, dessen Tiere einen Monat nach Auftrieb bei Kurzrasenweide abgenommen hatten. Ein unerwartetes Ergebnis - denn der Frühjahresaufwuchs ist nährstoffreich und lässt bessere Zunahmen erwarten. In Haus Riswick bei Kurzrasenweide gingen gegenüber der Zeit im Stall die Lebendgewichte bei Halbtagsweide um etwa 20 kg und bei Vollweide um etwa 60 kg zurück. Im Herbst bei stärkerer Zufütterung stiegen sie wieder an.

Der Grund ist die unterschiedliche Pansenfüllung. Sie führt bei Schlachtung zu besserer Ausbeute und nach Weideauftrieb zu Gewichtsabnahme. Die dabei beobachtete Abnahme an BCS und Rückenspeckdicke muss nicht in Zusammenhang stehen mit Abbau von Körpersubstanz. In der Eifel gab es bei Frischmelkern einen Gewichtsrückgang nach Auftrieb von sage und schreibe 110 kg (Wiegung im August bei 90 Laktationstagen, im Vergleich zum vorhergehenden März, mindestens 30 Tage vor Kalbung) zurückzuführen auf unterschiedliche Pansenfüllung und Abbau von Körpersubstanz in Frühlaktation.

Betrieb mit abrupten Futterwechsel liefert Erklärung

Auf einem Betrieb mit abrupter Umstellung von Stall- auf Vollweide im Frühjahr und von Vollweide auf Stallhaltung im Herbst werden 115 Kühe an zwei Melkrobotern gewogen.

  • Das Grobfutter wechselt abrupt von Grassilage mit höheren Rohfasergehalten zu Kurzrasenweide mit sehr niedrigen Rohfasergehalten. Entsprechend schnell dürfte sich die Pansenfüllung verändern.
  • Die Einzeltiergewichte werden mehrmals täglich (kurze Intervalle) erhoben.

Regelmäßige Gewichtserfassung verbunden mit abrupter Futterumstellung ergibt, dass Kühe mit "Kurzrasenweidepansen"  bei Vollweide um etwa 50 bis 60 kg leichter sind als Kühe mit "Silagepansen". Entscheidend für die Gewichtsschwankung ist nicht der Abbau von Körpersubstanz, sondern die Pansenfüllung. Bei der Konditionsbeurteilung muss also die unterschiedliche Pansenfüllung berücksichtigt werden. 

Anmerkung: Der Betrieb ist seit 2004 im Projekt "Öko-Leitbetriebe in NRW". 2011 bis 2013 waren schon einmal Auswertungen gelaufen, allerdings nicht auf Tagesebene. 2012 fiel die Waage vorübergehend aus, verrechnet wurde hier erst ab Herbst. Die Gewichtsveränderungen sind vor allem zu Weidebeginn und nach Weideabtrieb am stärksten (Abb. 1). 2013 nach Weidebeginn fiel das Lebendgewicht innerhalb von nur fünf Tagen um 48 kg, 2011 wurde anfangs etwas zugefüttert, die Gewichtsabnahme war verzögert. Nach Weideende stieg das Lebendgewicht innerhalb von 9 bis 10 Tagen 2012 und 2013 um 51 kg, 2011 in 18 Tagen um 56 kg (Abb. 2).

Derart schnelle Gewichtsveränderungen lassen sich nur durch Veränderungen bei der Pansenfüllung erklären. Veränderungen während der Stall- und Weideperiode erklären sich in gleicher Weise:

► Abnahme infolge geringerem Futterangebot kurz vor Abtrieb
► Zunahme bei Beifütterung im Herbst 2011
► Gewichtsveränderungen durch Auf-/Abbau von Körpersubstanz haben dagegen wahrscheinlich eine geringere Bedeutung.

Quelle und Ansprechpartner: Dr. Edmund Leisen, Landwirtschaftskammer NRW, Münster, den 16. Januar 2020

 

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