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Die aktuelle Lage bei BTV 3 und Impfstoffen

19.06.2024

Am 12. Oktober 2023 wurde im Zuge des niederländischen Geschehens der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in Deutschland festgestellt. Seitdem gab es weitere Aus-brüche in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Der BTV-3-frei-Status wurde aus diesem Grund für das gesamte Gebiet der Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ausgesetzt.

Die Verbreitung des Virus erfolgt über kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Hauptsächlich betroffen von der Blauzungenkrankheit sind Schafe und Rinder, aber auch Ziegen und Neuweltkameliden. Für den Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit ungefährlich.

Es sind derzeit (seit dem 07.06.2024) drei Impfstoffe nach der BTV-3-Impfgestattungs Verordnung zur Anwendung gestattet. Diese sind Bultavo 3 (Böhringer Ingelheim Vetmedica GmbH), Bluevac-3 (CZ Vaccines S.A.U.) und Syvazul BTV 3 (Laboratories Syva S.A.). Gestattete Impfstoffe können lediglich zum klinischen Schutz der Tiere eingesetzt werden. Ein mit einem solchen noch nicht zugelassenen Impfstoff vakziniertes Tier gilt seuchen-/verbringungsrechtlich nicht als geimpft und hat somit auch keine Vorteile in Bezug auf die Handelsrestriktionen in ein BTV-3-freies Gebiet.

  • Es ist zu beachten, dass die Gestattung der Anwendung der genannten Impfstoffe zunächst nur bis maximal zum 6. Dezember 2024 gilt. Nach Ablauf dieser Zeit oder wenn ein Impfstoff gegen BTV-3 zugelassen wird dürfen die gestatteten Impfstoffe nicht mehr eingesetzt werden.
  • Eine Impfung ist insbesondere in solchen Betrieben sinnvoll, die bereits während des BTV-Geschehens 2007/2008 klinisch stark betroffen waren und offensichtlich günstige Bedingungen für die Gnitzen bieten.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an Ihre Hoftierarztpraxis oder den Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW.


Dr. Peter Heimberg und Lara Ritter,
Landwirtschaftskammer NRW

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