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Afrikanische Schweinepest: Lebensmittelreste ordnungsgemäß entsorgen

19.07.2017

Umweltministerium ruft zur verstärkten Wildschweinjagd auf

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Tschechien warnt das NRW-Umweltministerium vor einer Ausbreitung nach Nordrhein-Westfalen. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Schweine liegt die Sterblichkeitsrate jedoch bei nahezu 100 Prozent. Um das Risiko der Ausbreitung der ASP weiter zu minimieren, ruft das Umweltministerium zur verstärkten Jagd auf Wildschweine auf.

"Wildschweine müssen ganzjährig intensiv bejagt werden. Auch die meist führungslosen jungen Wildschweine, so genannte Überläufer, streifen umher und erhöhen das Ausbreitungsrisiko", sagte Umwelt-Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Neben den Frischlingen müssten auch die Überläufer verstärkt bejagt werden, um die hohen Wildschweinbestände zu reduzieren. Die unteren Jagdbehörden auf kommunaler Ebene werden gebeten, hierzu kurzfristig die Schonzeit für Überläufer bis zum 31. März 2018 aufzuheben.

Im Osten Tschechiens sind mittlerweile mehr als 20 Fälle der Seuche bei Wildschweinen festgestellt worden, das neue Seuchengebiet ist nur noch etwa 300 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Seit einigen Jahren gibt es auf dem Gebiet der EU immer wieder Ausbrüche im Baltikum und im östlichen Polen sowohl bei Wild- als auch bei Hausschweinen.

Vor ihrem Tod können die Seuchenträger jedoch weitere Artgenossen anstecken. Betroffene Hausschweinebestände müssen gekeult werden. Auch Fälle bei Wildschweinen führen zu umfassenden Restriktionen und stellen eine ständige Gefahr für Hausschweine dar. Es besteht begründeter Verdacht, dass das Virus durch kontaminierte Lebensmittelreste in die bisher ASP-freien Region gelangt ist, zu denen Wildschweine Zugang hatten.

In nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren kann der Erreger monatelang infektiös bleiben. Deshalb appelliert das NRW-Umweltministerium an Urlauberinnen und Urlauber, keine Wurstwaren in der freien Natur zu entsorgen, sondern ordnungsgemäß im Mülleimer. Besonders kritisch sind dabei Reste von Lebensmitteln einzustufen, die aus betroffenen Regionen stammen. Gerade auf Rastplätzen entlang der Reiserouten zwischen Ost und West ist Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln angezeigt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-589 (Nora Gerstenberg).

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV), Düsseldorf, 18. Juli 2017

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