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Afrikanische Schweinepest - Aktuelle Situation

01.10.2020

Der Ausbruch der ASP in Brandenburg beschäftigt die deutschen Schweinehalter und natürlich auch die Biobetriebe, die auf ihren Höfen Schweine in Auslauf- oder sogar Freilandhaltung halten. Einige Infos zur ASP und Hinweise zu weiteren Informationsquellen finden sich aktuellen Fax des Öko-Schweineinformationsdienstes (SID). 


ASP: Situation und Prävention

Als Folge des ASP-Ausbruchs in Brandenburg erlassen jetzt drei Landkreise Schutzmaßnahmen. Um die Fundstelle ist ein "Gefährdetes Gebiet" mit einem Radius von 15 km eingerichtet worden. 50 schweinehaltende Betriebe sind betroffen.

Basierend auf den Erfahrungen aus Tschechien hat sich NRW darauf vorbereitet, im Seuchenfall Waldgebiete abgrenzen zu können und dort infizierte Kadaver zu suchen und zu entfernen. Unter anderem wurde dafür eine "Wildseuchenvorsorgegesellschaft" gegründet, die entsprechendes Material vorhält und Personal für den Seuchenfall schult.

Tschechien hat, anders als Polen, durch ein stringentes Bekämpfungsprogramm, bei dem die Vermeidung von Wildschweinabwanderungen und das Finden und Entsorgen infizierter Kadaver die wichtigsten Bausteine waren, den Ausbruch erfolgreich bekämpft und ist mittlerweile wieder als frei anerkannt. Auch das Seuchengeschehen in Belgien steht mittlerweile kurz vor dem Erlöschen, nachdem im dortigen Seuchengebiet intensiv die Wildschweinpopulation reduziert worden ist.


Aktuelle Karten und Zahlen zum europäischen Seuchengeschehen finden sie auf der Seite des Friedrich-Loeffler- Instituts (FLI): www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest

Hinweise zur Vorbeuge, insbesondere zur betrieblichen Hygiene, finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer im Bereich Tiergesundheit: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tiergesundheit/ sgd/asp.htm

Empfehlung: ASP-Risikoampel - Landwirte können mit dem Onlinetool bewerten lassen, wie hoch das Risiko eines ASP-Eintrags in ihren Betrieb ist: https://risikoampel.uni-vechta.de/

Quelle: Dr. Jürgen Harlizius, Landwirtschaftskammer NRW, Tiergesundheitsdienst


Afrikanische Schweinepest (ASP): Markt

Die ASP ist bekanntlich in Brandenburg nachgewiesen worden und mittlerweile liegen mehrere Befunde bei Wildschweinen vor. Die konventionellen Preise (Mastschweine und Ferkel) haben direkt nachgegeben und es stellt sich die Frage, wie der Bio-Schweinemarkt reagiert.

Zwei wesentliche Gründe sprechen dafür, sich keine Sorgen machen zu müssen:

  1. Momentan werden mehr Bio-Schweine nachgefragt als erzeugt werden. Selbst ein leichter Rückgang der Nachfrage würde kaum für Probleme sorgen.
  2. Im Gegensatz zum konventionellen Markt ist Deutschland bei Bio-Schweinen nicht auf Export angewiesen. Im Gegenteil, wir importieren etwa 20 Prozent des in Deutschland verkauften Bio-Schweinefleisches.

Wenn die niedrigeren Erzeugerpreise im Handel weitergegeben werden, könnten die Preise für konventionelles Schweinefleisch sinken und somit würde sich der Preisabstand zwischen konventioneller und biologischer Ware erhöhen. Man muss aber wissen, dass vor allem weniger wertvolle Teilstücke exportiert und manche Edelstücke sogar importiert werden. Insofern ist auch hier kaum ein Einfluss auf das Geschehen im Bio-Fleischmarkt zu erwarten.

Möglicherweise lässt es manchen Schweinehalter nachdenken umzustellen. Bis die umgestellten Tiere aber am Markt ankommen wird es länger dauern, und die Marktbeteiligten haben grundsätzlich alle daran Interesse, dass keine Überschüsse entstehen. Ist der Absatz nicht gegeben, würde den Betrieben geraten werden, mit der Umstellung noch etwas zu warten. Für die konventionellen Betriebe ist die ASP ein Desaster, zumal der Preis ohnehin schon mit 1,47 € je kg SG seit Jahresbeginn deutlich nachgegeben hatte.

ASP: Ausläufe und Offenfrontställe

Insbesondere die Veterinärbehörden diskutieren seit längerem, wie man mit den bei uns üblichen Haltungsformen im Hinblick auf die ASP umgeht. Neben den Bio-Betrieben wären auch diverse Markenfleischprogramme von behördlichen Maßnahmen betroffen.

Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der Schweinehaltungshygieneverordnung, u.a. mit folgender Textstelle aus Anlage 1, Abschnitt II:

"Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass

a) Schweine in Auslaufhaltung beim Aufenthalt im Freien keinen Kontakt zu Schweinen anderer Betriebe oder zu Wildschweinen bekommen können,
b) Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert werden."

Ein Kontakt zu Wildschweinen kann verhindert werden, wenn der Hof bzw. der Bereich der Schweinehaltung durch einen zusätzlichen Zaun gesichert sind. Die Einhaltung der Vorschriften ist auch Voraussetzung für Entschädigungszahlungen der Tierseuchenkasse und von Ertragsausfallversicherungen.

Zur genauen Gestaltung einer Umzäunung bzw. zur sicheren Vermeidung des Wildschweinekontaktes sollte jeder Betrieb mit seinem zuständigen Veterinäramt in Kontakt stehen oder zeitnah das Gespräch suchen!


Nachfolgend einige Hinweise aus einem kürzlich aktualisierten Merkblatt des Landkreises Osnabrück:

"Da die Gefahr des Eintrags von Tierseuchenerregern bei beiden Haltungssystemen (Auslauf- und Freilandhaltung) vergleichbar ist, muss die Einfriedung und seuchenhygienische Absicherung des Auslaufs nach den gleichen Standards wie bei der Freilandhaltung erfolgen. Sowohl die Freilaufhaltung als auch die Auslaufhaltung können durch das zuständige Veterinäramt untersagt werden, sofern die Auflagen nicht erfüllt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Risikos der Erregereinschleppung und den zu erwartenden dramatischen Folgen für die deutsche Schweinewirtschaft werden Schweinehalter aufgefordert die Anweisungen zur Einfriedung umzusetzen. Wer bislang seiner Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist (Auslaufhaltung) …, möge sich dringend beim Veterinärdienst melden."


Ein gutes Beispiel für einen gelungenen Zaun ist der Betrieb von Fritz Hold in Hessen. Die Fotos vermitteln einen Eindruck von der Anlage. Die Zaunlänge beträgt insgesamt knapp 500 m. Es gibt zwei große Tore und ein weiteres kleines Tor, um einen Altstall besser anbinden zu können. Der gesamte Zaun hat vor einigen Jahren 35.000 € gekostet und wurde in Abstimmung mit den Veterinärbehörden errichtet (Unterwühlschutz, 1,50 m Höhe). Der Betonunterzug wurde später in Eigenleistung ergänzt.

Zur Haltbarkeit sagt Fritz Hold: "Der hält auch noch in der nächsten Generation." Wer hier noch Nachholbedarf sieht, sollte spätestens jetzt den Kontakt zu den Veterinärbehörden suchen.

Und hier noch ein Link zu einem Merkblatt des Ökokompetenzzentrums Niedersachsen:
https://www.oeko-komp.de/erzeuger-infos/#afrikanische_schweinepest

Hier wird auch auf die Situation von Bio-Schweinehaltern eingegangen. Im "Krisenfall" würde danach Folgendes greifen:

"Die Maßnahmen im Krisenfall unterscheiden sich nach Ausbruch der ASP im Wildschweinbereich und im Hausschweinbestand. Unabhängig davon werden Betriebe mit Freilandhaltungen vermutlich ihre Schweine aufstallen müssen (dazu gibt es derzeit noch keine offizielle Aussage). Auf jeden Fall muss eine Genehmigung nach SchHaltHygV vorliegen. Die kommunale Veterinärbehörde kann in diesem Fall die Betriebsgenehmigung widerrufen. Tiere, die in Ställen mit Auslaufhaltung gehalten werden, müssen aufgestallt werden und der Außenbereich kann nicht mehr genutzt werden. (Der Öko-Status bleibt je nach Entscheidung der zuständigen Öko-Kontrollbehörde erhalten.)"

Einzelne Veterinäre haben aber zumindest im Hinblick auf die Auslaufhaltung auch abweichende Meinungen geäußert, da sie erkannt haben, dass der Auslauf ein wesentliches und unverzichtbares Element einer artgerechten Schweinehaltung darstellt. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie mit den vielen Offenfrontställen umzugehen ist, wo es außer den Liegehütten (und die oftmals nur durch Plastikvorhänge abgetrennt) keine geschlossenen Bereiche gibt. Wenn es einen Zaun um das Gelände gibt, der von den Veterinärbehörden als Schutz anerkannt ist, sind wir der Überzeugung, dass damit ein Kontakt zwischen den Haus- und den Wildschweinen sicher ausgeschlossen ist. Bei der Freilandhaltung muss jedoch dann gewährleistet sein, dass kein Schwein sein Areal verlassen und in den ungesicherten Bereich gelangen kann."

Quelle: Infofax und Anhang des Öko-Schweineinformationsdienstes (SID), Nr. 38 vom 22. September 2020

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