Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben im Juli2016 jeweils einen Erlass zu den Anforderungen in der Aufzucht von Bio-Küken inklusive der dort maximal erlaubten Besatzdichten verabschiedet. Ein wesentlicher Punkt dabei ist der verpflichtende Zukauf von Bio-Küken, soweit diese verfügbar sind.
Die neuen Regelungen in den genannten Bundesländern treten ab dem 01.09.2016 (MVP, Niedersachsen) bzw. 01.10.2016 (NRW) in Kraft. Hintergründe und Begründungen sind dem jeweiligen Erlasstext zu entnehmen. Bio-Junghennenaufzüchter und die Ökoverbände begrüßen die Regelungen.