Wer die Meldungen zum Thema Geflügelpest in den letzten Monaten aufmerksam verfolgt hat, konnte feststellen, dass das Geflügelpest-Geschehen in den Wildvogelbeständen über die Sommermonate nie ganz zum Erliegen gekommen ist. So hat es auch über den Sommer in den Niederlanden, Schleswig-Holstein und Niedersachsen immer wieder Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen gegeben.
Mittlerweile gibt es in NRW auch wieder Fälle der Aviären Influenza, die zur besonderen Vorsicht mahnen. Für NRW gibt es eine gemeinsame Vereinbarung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest. Diese wird gerade überarbeitet und hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit schärfer formuliert werden. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz haben jeweils ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zu Bio-Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln erstellt, um eine möglichst effektive Eindämmung erreichen zu können. Unter folgenden Links lassen sich diese abrufen:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/Gefluegelpest_ba.pdf
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/verbraucher/tierseuchen/LANUV_Handout_Gefluegelpest.pdf
Nachfolgend sind wichtige und bekannte Bio-Sicherheitsmaßnahmen aufgelistet:
Geltende Rechtsgrundlagen sind die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) und das Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
Florentine Rapp, Bioland-Beratung