Ländererlasse regeln Kükenzukauf und Besatzdichte in der Aufzucht
28.07.2016
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben im Juli 2016 jeweils einen Erlass zu den Anforderungen in der Aufzucht von Bio-Küken inklusive der dort maximal erlaubten Besatzdichten verabschiedet. Der NRW-Erlass ist ab dem 1. Oktober 2016 rechtsgültig.