Auf vielen Biobetrieben werden bei den regulären Untersuchungen von Fleischsaftproben am Schlachthof keine Antikörper gegen Salmonellen gefunden, oder es sind nur vereinzelt Proben positiv. Da Salmonellen jedoch für den einzelnen Betrieb durchaus problematisch sein oder werden können und es immer mal wieder Fälle gibt, in denen die 20 Prozent- oder sogar 40 Prozentmarke überschritten wird, gibt es im Folgenden einige interessante Infos zu Salmonellen bei Schweinen aus einer Broschüre der deutschen Schweinegesundheitsdienste.
Die Salmonellose des Menschen wird amtlich überwacht, besonders gefährdet bei einer Infektion sind Säuglinge und Kleinkinder sowie ältere und vorerkrankte Menschen. Der primäre Eintrag in die Lebensmittelkette erfolgt dabei durch tierische Erzeugnisse, insbesondere Geflügel-, aber auch Schweinefleisch. Bei Schweinen verlaufen die meisten Salmonelleninfektionen symptomlos. Die Tiere können den Erreger jedoch relativ lange und wiederkehrend, besonders in Stresssituationen, über den Kot ausscheiden. Damit können andere Tiere oder Menschen infiziert werden oder es gelangen Salmonellen in die Fleischproduktionskette.
In Deutschland ist die Untersuchung von Schlachtschweinen durch die Schweine-Salmonellen-Verordnung gesetzlich geregelt, Mastbetriebe ab 50 Mastplätzen sind dabei zur Untersuchung verpflichtet. Für die Anzahl der Proben gibt es einen festgelegten Schlüssel, der sich an der Zahl angelieferter Tiere im Jahr orientiert. QS-Betriebe verpflichten sich unabhängig von ihrer Größe zur Teilnahme am Salmonellenmonitoring. Die Untersuchungen auf Antikörper gegen Salmonellen erfolgen primär am Schlachthof aus Fleischsaftproben. Der Tierarzt kann aber auch zusätzliche Blutproben von Tieren frühestens 14 Tage vor der Schlachtung auf Salmonellen-Antikörper untersuchen lassen, um diese für die Kategorisierung zu nutzen.
Um einen etwaigen Infektionszeitpunkt möglichst genau eingrenzen zu können, nimmt der Hoftierarzt Blut- und eventuell Kotproben der verschiedenen Altersgruppen im Bestand. Je nach Anzahl der positiven Proben erfolgt die Einstufung des Betriebes in die Kategorie I (geringes Risiko), II (mittleres Risiko) oder III (hohes Risiko, mehr als 40 % positive Proben). Kategorie III Betriebe müssen sich beim Veterinäramt melden und unter Hinzuziehung des Tierarztes Maßnahmen zur Verringerung der Salmonellenbelastung einleiten.
Eintragswege und Risikofaktoren für Salmonellen können sein:
Wird eine Infektion der Tiere festgestellt, gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Das wichtigste ist zunächst, den wahrscheinlichen Eintragsweg herauszufinden und abzustellen. Infektionsketten sollten unterbrochen und die Abwehrkräfte der Tiere gestärkt werden. Weitere Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten:
Neben der symptomlosen Salmonellenbesiedlung kann es auch zu einer klinischen Salmonellose durch pathogene Stämme mit zum Teil schweren Krankheitsverläufen kommen. Hier ist eine Behandlung mit Antibiotika unausweichlich. Eine vollständige Elimination der Salmonellen durch Antibiotika ist nicht erfolgsversprechend, da es mittlerweile viele resistente Salmonellenstämme gibt und der Erreger die Fähigkeit besitzt, sich in den Zellen des Wirtes vor der Immunabwehr zu verstecken. Auch eine Impfung wird bei klinischer Salmonellose, also dem Auftreten von Krankheitsanzeichen im Stall oder bei sehr hohem Infektionsdruck und hoher Infektionswahrscheinlichkeit, empfohlen. Das Impfregime muss auf den Betrieb zugeschnitten sein und wird als Ergänzung zu den bereits oben genannten Maßnahmen durchgeführt.
Ulrike Westenhorst,
Landwirtschaftskammer NRW