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Neue Marktchancen mit Ökoprodukten

20.12.2022

 

Der Ökolandbau stellt für viele Betriebe eine ausgezeichnete Bewirtschaftungsalternative dar, für nicht wenige ist es sogar die einzige Form der Existenzsicherung. Aber worauf lässt man sich ein, wenn man seinen Betrieb umstellt? Welche Dinge zu beachten und in Erfahrung zu bringen sind, bevor man eine Umstellung in Angriff nimmt, haben Georg Pohl und Dr. Karl Kempkens, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, zusammengestellt.

Die Absatzchancen für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus könnten besser nicht sein. In fast allen Produktbereichen ist der Bedarf an Ökoware immens, wächst stetig und kann oft gar nicht aus regionaler Produktion befriedigt werden. Denn genau nach den Ökoerzeugnissen aus heimischer Produktion sucht der Handel und bevorzugt sie in der Regel beim Einkauf, nicht selten auch zu besseren Konditionen. Der einzelne umstellungsinteressierte Betrieb kann darauf alleine jedoch nicht bauen und sollte demzufolge seine möglichen Absatzwege vor einer Umstellung genauestens prüfen. Zwar entwickeln sich der Markt und damit auch die Handelsstrukturen dynamisch, dennoch ist die Zahl der Abnehmer von Ökoerzeugnissen vergleichsweise überschaubar. Ohne klare Lieferbeziehungen und -absprachen kommt man also nicht aus und eines ist klar: Eine Umstellung der Produktion ohne vorherige Klärung der Handelsbeziehungen ist wirtschaftlich nicht erfolgversprechend.

Betriebs-Check durchführen

Vor jeder Umstellungsentscheidung, egal ob sie am Ende positiv oder negativ für den Ökolandbau ausfällt, steht sinnvollerweise die Beschaffung der notwendigen Informationen. Es gibt mittlerweile eine große Bandbreite und Vielfalt an Informationen zum Thema Ökolandbau und Umstellung. Unter anderem bieten sich einige Internetplattformen, wie diese oder www.oekolandbau.de, ebenso an wie Broschüren und Unterlagen der verschiedenen Öko-Organisationen. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, das Gespräch mit erfahrenen Beratern für den ökologischen Landbau zu suchen. In NRW stehen das Beraterteam der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie die Ökoverbände hilfreich zur Seite. Einen besonders guten Einstieg bietet zum Beispiel ein für den Betrieb kostenloser Betriebs-Check im Rahmen der Biooffensive, siehe dazu www.bio-offensive.de. Ein Berater kommt auf den Betrieb und klärt mit der Betriebsleiterfamilie, ob eine Umstellung grundsätzlich möglich ist, was dabei auf Betrieb und Familie zukommt und welche Auswirkungen die Umstellung hat. Durch dieses ergebnisoffene Gespräch mit Fachleuten kann eine spätere Entscheidung bestmöglich vorbereitet werden. Es werden dadurch bereits viele Unklarheiten beseitigt und man gewinnt ein Stück Sicherheit auf dem Weg in eine mögliche Umstellung.

Kontakte knüpfen und von anderen lernen

Erfahrungsgemäß unterstützen Gespräche mit bereits praktizierenden Öko-Betriebsleiter/Innen und idealerweise der Besuch von Ökobetrieben die Entscheidungsfindung sehr gut. Nirgendwo sonst erhält man einen unmittelbareren und objektiveren Einblick in das Tagesgeschäft und kann daraus eigene Rückschlüsse für sich ziehen, als im direkten Kontakt mit den Berufskollegen. Wer die Gelegenheit dazu nicht hat, kann auch eine der zahlreichen Veranstaltungen zum Thema Umstellung besuchen, zu denen unter anderem die Landwirtschaftskammer einlädt. Der Vorteil dieser Tagungen besteht darin, dass neben zahlreichen Ökolandwirten sowohl die Ökoberatung des Landes NRW als auch zahlreiche Unternehmen des Handels und der Verarbeitung anwesend sind – ideal zum Kontaktknüpfen.

Fördermöglichkeiten prüfen

Das Land NRW fördert die Umstellung auf den ökologischen Landbau und die Beibehaltung dieser Bewirtschaftungsform. Neben der üblichen Betriebsprämie wird ein flächenbezogener Betrag für die Bewirtschaftung mindestens nach den Regeln der EU-Verordnung für den Ökolandbau gezahlt. Der jeweilige Betrag richtet sich nach der Form der Bewirtschaftung, hängt also davon ab, ob es sich um Dauergrünland, Ackerland, Flächen für den Gemüsebau oder um Dauerkulturen handelt. In den ersten beiden Jahren, also in der Umstellungszeit, wird ein erhöhter Betrag bezahlt. Die Inanspruchnahme der Förderung ist ein wichtiger Baustein für eine wirtschaftlich erfolgreiche Umstellung und eine langfriste Sicherung der Einkünfte im Betrieb. Eine erfolgreiche Betriebsführung und die Organisation der Vermarktung sind jedoch die mit Abstand bedeutendsten Faktoren für den Betriebserfolg. Informationen über die aktuelle Höhe der Förderung stehen unter www.landwirtschaftskammer.de unter Förderung, Beratung.

Konsequenzen abschätzen

Nachdem alle notwendigen Informationen zusammengetragen worden sind und feststeht, dass es aus betrieblicher Sicht keine unüberbrückbaren Hindernisse gibt, sollte man eine wirtschaftliche Vorausschau auf den zukünftigen Ökobetrieb durchführen. Dazu ist es erforderlich, dass man zwei Pläne schreibt: Im ersten Plan wird der Betrieb dargestellt, wie er zum Beispiel hinsichtlich seiner zukünftigen Anbauverhältnisse, seiner zukünftigen Tierhaltungsbestände und seiner zukünftigen Vermarktungsstrategie aussehen soll. Der so ausgewiesene Produktionsumfang liefert die notwendigen Informationen über die zu erwartenden Kosten und Leistungen sowie die Erträge und - nicht zu vernachlässigen -  Hinweise darauf, mit welchem zukünftigen Arbeitsaufwand zu rechnen ist. Weicht dieser stark vom bisherigen Arbeitsaufwand ab, ist es gut, dies frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu planen.

In einem zweiten Plan wird der Weg dahin beschrieben, er ist also der Umstellungsfahrplan. Darin sind nicht nur die Abfolge der einzelnen Maßnahmen, wie etwa Zeitpunkte zur Antragstellung und Umstellung einzelner Betriebsbestandteile, dargelegt, sondern auch die dazu eventuell erforderlichen Finanzmittel. In der Regel ist nämlich die Umstellung zunächst mit mehr oder weniger hohen Kosten verbunden, die auch nur dann minimiert werden und optimal eingesetzt werden können, wenn man sich darüber im Vorfeld Klarheit verschafft. Diese wirtschaftliche und arbeitswirtschaftliche Vorschätzung des zukünftigen Ökobetriebs erfolgt sinnvollerweise zusammen mit erfahrenen Beratern des Ökolandbaus.

Ist eine Betriebsumstellung wirtschaftlich sinnvoll und spricht auch von der formalen Seite her nichts mehr gegen eine Umstellung, kommt es letztendlich auf die Betriebsleiterfamilie selbst an. Eine Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise ist eine weitreichende betriebliche Entscheidung, deshalb sollten alle im Betrieb mitwirkenden Familienmitglieder in die Entscheidung einbezogen werden.

Kontrolle muss sein

Der Rest ist Formsache. Zunächst muss die Umstellung offiziell eingeläutet werden. Dazu wird ein sogenannter Kontrollvertrag mit einer privaten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle abgeschlossen. Man findet die Kontaktdaten zum Beispiel in einer PDF unter www.ble.de oder auf www.oeko-kontrollstellen.de. Grundsätzlich ist der Beginn der Umstellung, sprich der Abschluss eines Kontrollvertrags, zu jedem Zeitpunkt im Jahresverlauf möglich. Allerdings bieten sich für einen optimalen Umstellungsverlauf eher der Herbst nach der Ernte oder das Frühjahr vor Vegetationsbeginn an. Der optimale Zeitpunkt für den jeweiligen Einzelfall kann mit Hilfe der Beratung geklärt werden. Mindestens einmal jährlich findet eine angemeldete, kostenpflichtige Betriebskontrolle statt. Gelegentlich wird jedoch auch unangemeldet kontrolliert.

Förderantrag stellen

Anders als beim Abschluss des Kontrollvertrags gibt es für die Beantragung der NRW-Ökoförderung einen Stichtag: Das ist der 30. Juni eines jeden Jahres (Ausschlussfrist). Spätestens bis zu diesem Tag muss ein Förderantrag bei der zuständigen Verwaltungsstelle der Landwirtschaftskammer eingereicht werden. In der Regel stehen die dafür notwendigen Unterlagen ab Ende Mai zur Verfügung, entweder in bereits gedruckter Form bei den genannten Verwaltungsstellen oder auf der Homepage der Landwirtschaftskammer zum Download. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Kontrollvertrag vorliegen sollte, kann dieser noch bis allerspätestens zum 30. November des Kalenderjahres nachgereicht werden. Ohne Kontrollvertrag gibt es jedoch keine Förderung! Das erste gültige Förderjahr ist das darauffolgende Kalenderjahr. Ein Beispiel: Förderantragstellung zum 30. Juni 2022 bedeutet, das erste Förderjahr ist das Kalenderjahr 2023. Für die Finanzplanung wichtig zu wissen: Die Fördermittel werden immer erst nach Abschluss des jeweiligen Förderjahres ausgezahlt. Im Beispiel bedeutet das: Die Fördermittel für das Kalenderjahr 2023 werden erst im März/April 2024 ausgezahlt. Außerdem wichtig zu beachten ist: Es muss der gesamte Betrieb oder eine geschlossene Betriebseinheit umgestellt werden. Teilbetriebsumstellungen werden nicht gefördert.

Verbandsmitgliedschaft – ja oder nein?

Wenngleich für die Gewährung der NRW-Ökoförderung eine Mitgliedschaft in einem Öko-Anbauverband nicht erforderlich ist, so kann es dennoch sehr sinnvoll und ratsam sein, eine solche Verbandmitgliedschaft anzustreben. In vielen Fällen macht sich das auch wirtschaftlich bezahlt, gibt es doch eine Vielzahl von Handelspartnern, die für Ökoerzeugnisse mit einem zusätzlichen Verbandslabel einen deutlichen Preisaufschlag zahlen. Manche Handelsunternehmer, die bindende Verarbeitungsverträge mit den Verbänden geschlossen haben, nehmen ausschließlich Verbandsware. Aber auch neben diesen rein monetären Effekten einer Verbandsmitgliedschaft bestehen weitere Vorteile, die nicht von der Hand zu weisen sind. Alleine die Vernetzung, der Informationsaustausch und das "Voneinanderlernen" sind messbare Vorteile, die wichtig sein können. In NRW sind die Ökoverbände Biokreis, Bioland, Demeter und Naturland aktiv.


Quelle: LZ Rheinland

Weitere Informationen

Kontakt

Georg Pohl
Fachbereich 53 — Ökologischer Land- und Gartenbau

Versuchszentrum Gartenbau in Köln-Auweiler
Gartenstraße 11, 50765 Köln-Auweiler
Tel.: 0221 - 5340-272
Fax: 0221 - 5340-299
Mobil: 0173 5686 502
E-Mail: Georg.Pohl@lwk.nrw.de

Arbeitsschwerpunkte:

  • Betriebswirtschaft und Unternehmensführung im Ökolandbau (Rheinland)
  • Marktfragen, Marktkontakte
  • Förderungsberatung

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