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Rentenbank: Investitionsförderung für Maschinen und Geräte

29.05.2026

Die Investitionsförderung für Maschinen und Geräte zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen, „ANK NABO“, der Landwirtschaftlichen Rentenbank startet. 

Am 28. Mai veröffentlichte die Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz „ANK NABO“.

Mulcher auf Ökofeldtagen

Die Landwirtschaftliche Rentenbank gewährt gartenbaulichen und landwirtschaftlichen Betrieben (genauer: KMU der Primärproduktion, KMU landwirtschaftliche Zusammenschlüsse, anerkannte Naturschutzvereinigungen, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe) unter anderem Zuschüsse für: 

  • Arbeitsgeräte für bodenschonenden Ackerbau (B.1.: Fördersatz für landwirtschaftliche Betriebe 30 %)
  • Arbeitsgeräte zur bodenschonenden Bodenbearbeitung bei Sonder- und Raumkulturen (B.2.: Fördersatz für landwirtschaftliche Betriebe 40 %)
  • Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung (B.3.: Fördersatz für landwirtschaftliche Betriebe 30 %)
  • Geräte zur insektenschonenden Grünlandernte (B.5.: Fördersatz für landwirtschaftliche Betriebe 40 %) 

Die angegebenen Fördersätze liegen für Lohn- und Dienstleistungsbetriebe sowie gewerbliche Maschinenringe je nach Betriebsgröße bei 10 bis 20 %. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 7 500 €. 

Positivliste einsehen

Die Positivliste förderfähiger Maschinen ist auf der Webseite der LR abrufbar. Hierunter fallen neben Feldrobotern mit integrierten oder angebauten Hackwerkzeugen Drill- und Einzelkornsämaschinen für die Mulchsaat, verschiedene Mulchgeräte (auch mit Unkrautbürsten / Stammputzer), Mulchsaatpflanzmaschinen für den Gemüsebau, Unterstockbürsten, Seitenmiststreuer für Sonder- und Raumkulturen und viele mehr. 

Mit Interessensbekundung starten

Sollten Sie eine Förderung anstreben, müssen Sie zunächst Ihr Interesse anmelden. Das Interessenbekundungsverfahren für die Zuschussförderung beginnt am Montag, den 1. Juni, und endet bereits nach drei Wochen, am 22. Juni. Die Interessenbekundung erfolgt online über das Förderportal der Rentenbank und ist relativ einfach. Dazu registrieren Sie sich im Portal der Rentenbank. Für die Interessenbekundung werden noch keine konkreten Angebote benötigt, die Investitionssumme des Fördergegenstandes kann geschätzt werden. 

Nach Ablauf des 22. Junis werden üblicherweise innerhalb von zwei Wochen und nach Zufallsverfahren Einladungen zur Antragsstellung (Gewährung des Zuschusses) versendet. Damit können Interessierte innerhalb von 30 Tagen einen Antrag in der zugewiesenen Förderkategorie stellen. Für den Förderantrag ist dann unter anderem eine sogenannte Herstellerbestätigung für die beantragte(n) Maschine(n) erforderlich, in welcher der Hersteller die Einhaltung der technischen Kriterien gemäß Positivliste bestätigt. Zudem müssen drei Vergleichsangebote je Fördergegenstand eingeholt werden, der Auftrag ist an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Weitere Fördervoraussetzungen finden Sie im Merkblatt zur Richtlinie

Beratung nachfragen

Wichtig ist: Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid der Rentenbank erhalten haben! Gerne helfen Ihnen die betriebswirtschaftlichen Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer NRW weiter - oder melden Sie sich direkt bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Telefon: 0 69 / 21 07 -400.


Henriette von der Leyen, Landwirtschaftskammer NRW