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Neue Öko-Basis-Verordnung beschlossen – Arbeit geht weiter

24.05.2018

Vier Jahre nach dem Vorschlag der EU-Kommission zur Revision des europäischen Bio-Rechts nahm die neue Öko-Verordnung, die  letzte formale Hürde. Die heutige Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten zur Öko-Basisverordnung kommentiert Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW):

"Wie zu erwarten war, stimmten die EU-Mitgliedsstaaten heute mehrheitlich dem neuen Bio-Recht zu. Die Öko-Verordnung hat damit die letzte formale Hürde genommen.

Die Arbeit am neuen Bio-Recht geht allerdings weiter. Brüssel muss dutzende entscheidende Regeln ergänzen, etwa zu Ställen und Ausläufen für Bio-Tiere, den Listen für Bio-Betriebsmittel oder -Lebensmittelzutaten sowie präzise Anforderungen an die Öko-Kontrolle. Erst dann ist das neue Bio-Recht komplett.

Wichtig ist, dass sich Bundesministerin Julia Klöckner gemeinsam mit den Ländern, Kontrollstellen und Bio-Unternehmen engagiert in die Ausgestaltung des neuen Bio-Rechts einbringt. Entscheidend ist auch, dass die Regeln für Pestizid-Kontaminationen aus der konventionellen Landwirtschaft derart gestaltet werden, dass für Bio-Unternehmer keine Schäden entstehen.

Impulse für eine Weiterentwicklung von Bio sind im neuen Recht angelegt, zum Beispiel mit neuen Regeln für den Öko-Gewächshausanbau, Bio-Aromen, Öko-Saatgut oder die -Kontrolle."

Hintergrund

Zum zweiten Mal seit Inkrafttreten der ersten EU-Öko-Verordnung 1992 wird das Bio-Recht komplett reformiert. Nach über dreieinhalb Jahren Verhandlungen hatten sich die Verhandlungsführer am 28. Juni 2017 auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt. Dieser musste noch vom EU-Parlament und vom Rat der Mitgliedsstaaten verabschiedet werden, bevor er rechtskräftig werden kann. Das EU-Parlament stimmte dem Vorschlag am 19. April 2018 zu. Am 22. Juni 2018 nahmen die EU-Mitgliedsstaaten den Vorschlag für ein neues Öko-Basisrecht an. Damit ist es amtlich: Die neue Öko-Verordnung wird kommen und wird ab Januar 2021 gelten.

Bis 2021 muss die neue Verordnung noch durch nachgelagerte Rechtsakte komplettiert werden. Dafür sind in der neuen Verordnung über 50 Ermächtigungen vorgesehen.

Damit das neue Bio-Recht praxistauglich gestaltet und eine solide Grundlage für Bio in Europa wird, muss in den kommenden Monaten folgendes passieren:

Öko-Kontrolle:

Es muss sichergestellt werden, dass das Zusammenspiel von EU-Öko-Verordnung und EU-Kontroll-Verordnung so ausgearbeitet wird, dass eine klare Aufgabenverteilung zwischen Behörden und Kontrollstellen entsteht. Gleiches gilt für die Finanzierung der Bio-Kontrolle.

Kontaminationen:

Auch in Zukunft gilt: Die Qualität von Bio wird durch den gesamten Herstellungsprozess, nicht durch einen Laborbefund, definiert. Entscheidend ist, dass der Umgang mit Hinweisen auf Verstöße gegen die Produktionsregeln wirksam und praktisch umsetzbar gestaltet wird.

Landwirtschaft und Verarbeitung:

Die Vorgaben zu Stallgrößen, Ausläufen, Betriebsmitteln und zulässigen Stoffen für die Lebensmittelherstellung müssen so schnell wie möglich festgeschrieben werden, damit Bio-Unternehmen Investitionen planen können. Dafür kann in weiten Bereichen auf die bewährten Regeln des bestehenden Bio-Rechtes zurückgegriffen werden. Dort, wo Weiterentwicklungsbedarf besteht, muss er ins neue Bio-Recht einfließen beispielsweise bei der Bio-Geflügelhaltung.

Bio-Importe:

Künftig soll die EU-Öko-Verordnung eins zu eins in allen Staaten gelten, mit denen keine Bio-Handelsabkommen bestehen. Europa muss seiner entwicklungspolitischen Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass es Anpassungen für ärmere Länder gibt, die unter anderen administrativen, klimatischen oder naturräumlichen Umständen wirtschaften. Um den Verbraucherschutz zu stärken, muss die Überwachung der Kontrolle in diesen Staaten weiter verbessert werden.

Quelle:Pressemitteilung Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft - BÖLW, Berlin, 22. Mai 2018

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