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Entscheid des europäischen Gerichtshofs zur Genom-Editierung: Erste Einschätzungen des FiBL

27.07.2018

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25. Juli seinen Entscheid über die Klage von französischen Bauernorganisationen und NGOs publiziert: Die Genom-Editierung und weitere neue Züchtungsmethoden, welche durch direkte Eingriffe ins Genom Mutationen erzeugen, fallen unter die Gentechnik-Gesetzgebung.

Sie können nicht wie die alten Techniken der Erzeugung von Mutationen, die ionisierende Bestrahlung oder die chemische Behandlung, von der Gentechnik ausgenommen werden. Das bedeutet, dass die Produkte der neuen Züchtungsmethoden als GVO deklariert werden müssen. Auch die Sicherheitsprüfung im Zulassungsverfahren wird gleich streng gehandhabt, wie diejenige der alten Gentechnik, wo Sorten erzeugt werden, welche auf natürliche Weise nicht entstehen können.

Gut für den Biolandbau – Vorsorgeprinzip gestärkt

Für den Biolandbau und die kritischen Konsumenten ist dies ein guter Entscheid. Die vollständige Transparenz vom Saatgut bis zum Lebensmittel ist gewährleistet. Dies sichert die Wahlfreiheit. Im Urteil des EuGH wurde das Vorsorgeprinzip sehr stark gewichtet. Das ist besonders positiv zu werten, zumal der Stellenwert des Vorsorgeprinzips bei anderen landwirtschaftlichen Technologien leider unterentwickelt ist. Dazu gehören zum Beispiel die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln, von Stickstoff- und Phosphordüngern und die Verwendung von Antibiotika, wo die Schäden heute überdeutlich sichtbar sind.

Im Vorfeld des EuGH-Entscheid sah die Wissenschaft in den neuen Züchtungstechnologien eine Chance, Pflanzensorten, die weniger Pestizide und Dünger brauchen herzustellen. Der EuGH hat dagegen vor allem mögliche Risiken für die Umwelt und die Gesundheit gesehen, da noch zu wenige Erfahrungen vorliegen.

Handlungsbedarf besteht durch den EuGH-Entscheid bei der Rückverfolgbarkeit der neuen Züchtungen. Da diese ausserhalb von Europa meist undeklariert angebaut werden, sind die Behörden und der Lebensmittelhandel herausgefordert, die Gentechnikfreiheit zu gewähren. Hier wird sich das FiBL mit seiner Expertise einbringen.

Grosses Potenzial der Biozüchtung

Die biologischen Züchterinnen und Züchter haben in den letzten 20 Jahren aus kleinsten Anfängen Pflanzensorten gezüchtet, die ohne Pflanzenschutzmassnahmen und mit organischer Düngung gute Erträge erzielen. Diese kleine Erfolgsgeschichte muss jetzt weiter ausgebaut werden. Denn sie hat grosses Potential, nicht nur für den Biolandbau, sondern sogar für die konventionelle und integrierte Produktion. Mit der wissenschaftlichen Unterstützung der Pflanzenforschenden des FiBL setzen sich die Biozüchterinnen und Biozüchter mit grossem Engagement für neue Biosorten ein.

Beides, die praktische Züchtung von verbesserten Biosorten und die wissenschaftliche Begleitung müssen nun massiv ausgebaut werden. Denn wir brauchen eine produktive und umweltfreundliche Landwirtschaft.

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Quelle:Pressemitteilung des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL), 27. Juli 2018

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