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BÖLW-Kommentar zur Bundesratsentscheidung zum Düngerecht

30.03.2020

Bio-Betriebe nicht mit Extraregeln behindern

Deutschland wurde im Juni 2018 vom Europäischen Gerichtshof zur wirksamen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie innerhalb von 24 Monaten verurteilt, 27 Jahre nachdem das EU-Gesetz in Kraft trat und 25 Jahre nachdem es in wirksames nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Diesen Freitag (27.3.) entscheidet der Bundesrat über die Änderung des Düngerechts. Der  Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, kommentiert:

"Wir drängen seit Jahren auf wirksame Düngeregeln und darauf, dass das Verursacherprinzip durchgesetzt wird. Jahrzehntelang haben Bund, Länder und Teile des Berufsstands das Problem ausgesessen.

Wer Wasser mit Nitrat verschmutzt, muss seine Produktion verändern. Wer Wasser sauber hält, damit Pflanzen, Tiere und Menschen gesund bleiben, muss unterstützt werden. Ein wirksames Düngerecht muss Wasserverschmutzung verhindern und Wasserschützer unterstützen.

Was das Nitrat-Problem verursacht und wo das Düngerecht ansetzen muss, ist wissenschaftlich belegt: zu viel Tiere auf zu wenig Fläche und zu viel Kunstdünger.

Was jetzt kommen soll, passt leider nicht. Denn trotz der Drohung aus Brüssel, schlechter Wasserwerte und der Erkenntnisse aus der Forschung orientieren sich die vorgeschlagenen Regeln nicht konsequent am Verursacherprinzip. Im Gegenteil: Betriebe, die das Grundwasser schützen, sollen mitverhaftet werden. Und damit ausgerechnet die Höfe, die dazu beitragen, Nitratüberschüsse zu senken.

Bio-Bauern sollten nicht mit Extraregeln behindert werden. Denn die Öko-Höfe befolgen bereits das strengste Gesetz für die Landwirtschaft: die EU-Öko-Verordnung. Das Bio-Recht sorgt dafür, dass nur so viele Tiere auf die Flächen kommen, wie die Böden vertragen. Vorgeschrieben ist auch die rein organische Düngung. Eine Überdüngung durch Kunstdünger ist deshalb ausgeschlossen. Weil Bio wirkt, bemühen sich europaweit immer mehr Wasserwerke darum, dass in ihrem Einzugsgebiet Öko-Betriebe wirtschaften."


Hintergrund

Ziel der Dünge-Verordnung ist es, Wasser wirksam zu schützen, vor allem, um gesundheitliche Schäden durch zu viel Nitrat im Grundwasser zu vermeiden. Die nach Einschätzung aller Wissenschaftler wirksamste Maßnahme gegen schädliche Nitratüberschüsse wären Regeln zur Vermeidung von zu viel Dünger. Dazu:

  1. Dürfen nur so viele Tiere auf der Fläche gehalten werden, wie Böden und Gewässer verkraften;
  2. muss der Einsatz synthetischer Mineraldünger wirksam begrenzt werden.

Beides wird mit dem Verordnungsvorschlag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft allerdings nicht angepackt. In der Folge müssen wasserschützende Betriebe, wie Bio-Höfe, die Probleme ausbaden, die Betriebe mit zu vielen Tiere oder zu viel Mineraldüngereinsatz verursachen. In Deutschland werden durchschnittlich 93 kg mehr Stickstoff je Hektar ausgebracht, als die Pflanzen zum Wachsen benötigen.

Falls die Änderungen im Düngerecht zu spät beschlossen oder von der EU-Kommission abgelehnt werden, drohen Deutschland hohe Strafzahlungen. Um den Bäuerinnen und Bauern endlich Planungssicherheit zu geben, müssen die in der Mehrzahl der belasteten Regionen zu hohen Viehdichten abgebaut und der Mineraldüngereinsatz begrenzt werden.

Bio-Bäuerinnen und -Bauern düngen ausschließlich mit organischen Stickstoff-Düngern und setzten dabei vor allem auf Festmist und Kompost. Diese setzen im Gegensatz zu leichtlöslichen mineralischen Stickstoffdüngern die in ihnen enthaltenen Nährstoffe nur sehr langsam frei. Deshalb ist es für die Bio-Betriebe sinnvoll, am Ende des Winters Mist oder Kompost auszubringen, damit Nährstoffe dann im Frühjahr verfügbar sind, wenn die (Jung-)Pflanzen sie brauchen. Da auf schweren, nassen Böden ein Befahren mit schweren Landmaschinen zu Bodenschäden führt, bringen die Betriebe diese Dünger häufig auf oberflächlich gefrorenen Böden aus. Das soll nun in den sogenannten „roten Gebieten“ verboten werden, womit Bodenschäden provoziert würden. Deshalb muss diese Beschränkung so schnell wie möglich korrigiert werden.

Einen Hintergrund zur Düngeverordnung lesen Sie auf der BÖLW-Webseite.

Quelle: Pressemitteilung Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), Berlin, 25. März 2020

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