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Für mehr Tierschutz bei der Ferkelkastration

04.03.2020

Fördermittel jetzt beantragen!

Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert Anschaffung von Narkosegeräten mit 20 Millionen Euro.

Ab 1. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. Und zwar bei voller Schmerzausschaltung, nicht nur Linderung. Dabei ist die chirurgische Kastration eines der möglichen Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass kein Fleisch in den Handel kommt, das einen unangenehmen Geruch aufweist.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat dazu die "Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" (FerkBetSachkV) erlassen. Damit das Mehr an Tierwohl ab Beginn des kommenden Jahres auch wirklich gesichert ist. Die Verordnung ermöglicht es Landwirten oder anderen sachkundigen Personen, die Vollnarkose mit dem Tierarzneimittel Isofluran durchzuführen. Voraussetzung ist, dass die notwenige Sachkunde sowohl theoretisch als auch praktisch nachgewiesen wurde.

Zudem unterstützt das Ministerium die Landwirte mit der "Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose)": Für 2020 stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung, um die Anschaffung solcher Geräte finanziell zu fördern. Ab heute können die Landwirte diese Hilfe beantragen.

Derzeit stehen drei Alternativen mit denen die betäubungslose Ferkelkastration vermieden werden kann zur Verfügung: chirurgische Ferkelkastration unter Betäubung, die Jungebermast und die Impfung gegen Ebergeruch. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat Tierhalter, Fleischverarbeiter und Handel aufgefordert, diese Möglichkeiten auch zu nutzen.

Weitere Informationen zur "Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose)"

  • Gefördert werden nur solche Geräte, die im Hinblick auf Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz zertifiziert sind.
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 60 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben gewährt (Beihilfeintensität).
  • Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt je Sauenhalter.

Landwirtschaftliche Betriebe können noch bis zum 1. Juli 2020 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Fördermittel beantragen. Anträge können online im elektronischen Antragssystem sowie schriftlich auf dem Postweg unter Verwendung der im Internet veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden.

► Formulare und Informationen sind unter www.ble.de/ferkelnarkose verfügbar.

► Für Fragen steht die BLE zur Verfügung: Telefonisch unter 0228 68 45 3900 oder per E-Mail an ferkelnarkose@ble.de

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn, 21. Februar 2020

Weitere Informationen

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