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"Verschiebung sinnvoll & notwendig"

22.04.2020

BÖLW zum neuen Bio-Recht

Der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert die Roadmap für die Ausarbeitung des neuen Bio-Rechts in Zeiten der Corona-Krise:

"Die Corona-Krise macht den ohnehin in Verzug geratenen engen Zeitplan für ein neues Bio-Recht vollends unmöglich.

Die komplexe Arbeit an den nachgelagerten Rechtsakten, die im Detail die genauen Vorgaben für Tierhaltung, Kontrolle oder Importe regeln, kommt aktuell nur langsam voran. Die Pläne der EU-Kommission sehen deshalb schon jetzt vor, etliche Regelungen erst kurz vor Jahresende fertigzustellen. Aber selbst falls dies – praxisgerecht und mit der notwendigen Sorgfalt – gelingt, bleibt keine Zeit mehr, in der sich Behörden, Kontrollstellen und Betriebe an die neuen Regeln der neuen Öko-Verordnung anpassen könnten. Verschärft wird diese unmögliche Situation noch dadurch, dass der gesamte Bio-Sektor von Landwirtschaft über Verarbeitung bis in den Handel aktuell gleichzeitig unter den erheblichen Schwierigkeiten der Covid19-Krise daran mitarbeitet, die Bevölkerung weiter mit Lebensmitteln zu versorgen.

Es ist deshalb sinnvoll und notwendig, die Anwendung der neuen Bio-Verordnung um ein Jahr auf den 1.1.2022 zu verschieben. Darin ist sich die europäische Bio-Branche einig. Mit der aktuell gültigen Bio-Verordnung wirtschaften Bauern, Hersteller und Händler auf einer guten Rechtsbasis. Das erlaubt es, das neue Bio-Recht weiter solide auszuarbeiten nach der Maßgabe: Qualität vor Schnelligkeit.

Wir bauen darauf, dass Bundesministerin Julia Klöckner den Bio-Sektor dabei unterstützt, die Anwendung der neuen Regeln zu verschieben."


Hintergrund

Die Regeln für Bio werden seit dem Inkrafttreten der EU-Öko-Verordnung im Jahr 1992 stetig an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst. Dies geschieht über Änderungsverordnungen, die das bestehende Bio-Recht ergänzen oder anpassen.

Einer ersten großen Überarbeitung wurde das Bio-Recht 2008 unterzogen. Bereits 2014 begann eine weitere Revision, die 2018 mit dem Beschluss einer neuen Öko-Basisverordnung (VO 2018/848) beendet wurde. Seitdem arbeiten die europäischen Institutionen daran, die Rechtsakte auszuarbeiten, die die Basisverordnung in wichtigen Punkten ergänzen und ohne die das neue Bio-Recht nicht sinnvoll angewendet werden kann.

Nach aktuellem Stand der Dinge muss die überarbeitete Rechtsgrundlage von allen Bio-Betrieben und Bio-Kontrollstellen ab dem am 1.1.2021 angewendet werden. Bis dahin gilt die aktuelle EU-Öko-Verordnung (VO 834/2007).

Quelle: Pressemitteilung Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), 16.April 2020

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