Aktueller Inhalt:

Wichtig: Verlängerung der Förderung des ökologischen Landbaus in NRW

07.05.2020

Ökobetriebe, die im Jahr 2015 letztmalig einen Grundantrag zur Förderung des ökologischen Land- und Gartenbaus bei der Landwirtschaftskammer NRW für Förderperiode 2015 bis 2020 gestellt hatten, können (..und sollten) nun einen sogenannten "Verlängerungs- bzw. Folgeantrag" stellen.

 Antragsformular als PDF: "Antrag auf Verlängerung der Förderung des ökologischen Landbaus für den Verpflichtungszeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021"). Nach Auskünften unserer Förderabteilung dürften davon etwa 75 % aller Ökobetriebe in NRW betroffen sein.

Wie können Sie nun herausfinden, ob Sie betroffen sind?

Nehmen Sie Ihren letzten Zuwendungsbescheid  für die Ökoförderung zur Hand und falls darin steht, dass der Zuwendungs- bzw. Verpflichtungszeitraum am 31.12.2020 endet, dann gilt das für Ihren Betrieb!

Dieser Verlängerungsantrag sollte standardmäßig mit dem Sammelantrag und Öko-Auszahlungsantrag online über das ELAN-Verfahren bis zum 15.05.2020 gestellt werden. Betroffene Betriebe können dazu in ELAN unter Ihrem Öko-Auszahlungsantrag einfach bei folgendem Feld einen Haken setzen:

"Ich/wir beantrage(n) hiermit die Verlängerung der Zuwendung über den 31.12.2020 hinaus bis zum 31.12.2021 für die Förderung des ökologischen Landbaus gemäß der Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus, RdErl. des MKULNV, Az.: II- A - 4 – 62.71.40, vom 05.11.2015 in der jeweils gültigen Fassung."

Sollten Sie es versäumt haben, den Verlängerungsantrag über ELAN zu stellen, kann dieser auch in Papierform durch Einreichen bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW gestellt werden. Die Frist dafür endet am 30.06.2020. Anträge, die danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!

Dieser Papierantrag steht optional auf der Hompage der Landwirtschaftskammer unter www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/oekolandbau/index.htm "Ökologischer Landbau - Folgeantrag 2020" zum Download zur Verfügung.

Verlängerungsantrag eine Übergangslösung für ein Jahr

Bitte beachten Sie, dass das Einreichen des Antrags auf Verlängerung die einzige Möglichkeit ist, über 2020 hinaus an der Fördermaßnahme zum Ökolandbau teilzunehmen. Da ab 2021 generell eine neue Förderperiode beginnt, deren genaue Bedingungen noch festgelegt werden müssen, stellt der Verlängerungsantrag eine Übergangslösung dar, die zunächst nur für ein Jahr gilt. Die Zuwendungsbescheide zu den Verlängerungsanträgen werden voraussichtlich Ende des Jahres versendet.

Nur Betriebe, die neu in die Förderung des ökologischen Landbaus einsteigen wollen und bisher noch nicht über eine Bewilligung verfügen, können bis zum 30.06.2020 einen Grundantrag für eine zweijährige Verpflichtung bei ihrer zuständigen Kreisstelle einreichen. Der Verpflichtungszeitraum dafür beginnt dann am 01.01.2021 und endet am 31.12.2022. Ein entsprechendes Formular wird ab dem 15.05.2020 ebenfalls unter der o.a. Adresse zur Verfügung gestellt.

Alle anderen Betriebe, die über Zuwendungsbescheide verfügen, die über den 31.12.2020 hinausgehen, müssen in diesem Jahr nur wie gewohnt im ELAN-Verfahren ihren Auszahlungsantrag für 2020 bis spätestens 15.05.2020 stellen.

Quelle: Georg Pohl, Ökoteam Landwirtschaftskammer NRW, Tel.: 0221-5340-272, E-Mail: georg.pohl@lwk.nrw.de

Weitere Informationen

Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter





Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, (E-Mail: Poststelle@mlv.nrw.de) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet. Ihre Daten werden ausschließlich auf dem Server des Landesbetriebs Information und Technik NRW gespeichert. Das Abonnement kann von Ihnen auf dieser Seite jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.