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Isoflurannarkosegeräte: Bundeslandwirtschaftsministerium verlängert Antragsfrist

08.07.2020

Ab dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland in der Schweinehaltung ein neuer Standard. Dann dürfen Ferkel nicht mehr betäubungslos kastriert werden, eine wirksame Schmerzausschaltung muss gewährleistet sein. Es gibt drei Verfahren, die die bisherige Kastration ohne Betäubung ersetzen werden: die Mast von Jungebern, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat unmissverständlich betont, dass es keine Ausnahmen geben und auch keine Verschiebung mehr möglich sein wird. Das Gesetz gelte, die Branche müsse sich auf die nun vorhandenen Alternativen zum Wohle des Tieres einstellen. Je nach Betrieb, Struktur und Vermarktung könne die eine oder andere Methode sinnvoller sein.

Um das Mehr an Tierwohl ab Beginn des kommenden Jahres zu sichern, hat die Bundeslandwirtschaftsministerin eine Verordnung erlassen, die es Landwirten oder anderen sachkundigen Personen ermöglicht, die Vollnarkosemit dem Tierarzneimittel Isofluran durchzuführen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die notwendige Sachkunde theoretisch und praktisch in einer Schulung erlangt und nachgewiesen wurde. Mindestalter, räumliche Ausstattung und andere Kriterien müssen zudem erfüllt sein.

Die Landwirte erhalten vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei der Anschaffung von Narkosegeräten (Isoflurannarkose) Unterstützung: Für 2020 stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 Euro je Sauenhalter begrenzt.

Antragsfrist bis 15. Oktober verlängert

Das Bundesministerium hat jetzt die Frist für die Auszahlungsanträge auf den 15. Oktober 2020 verlängert. Gefördert werden nur solche Geräte, die im Hinblick auf Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz zertifiziert sind.

Seit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 31. Januar 2020 gingen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereits mehr als 3.500 Anträge ein. Das entspricht etwa knapp der Hälfte der deutschen Sauenhalter.

Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter: www.ble.de/ferkelnarkose

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Berlin/Bonn 06. Juli 2020

 

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