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NRW-Corona-Konjunkturprogramm: Mobiles Schlachten wird gefördert

12.10.2020
Förderung von speziellen Investitionen zum Tierwohl in Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft nach dem NRW-Corona-Konjunkturprogramm (mobiles Schlachten)

Im Interesse einer zügigen Umsetzung besserer Haltungsbedingungen für Tiere stellt das Land Nordrhein-Westfalen Mittel zur Verbesserung des Tierwohls bereit. Hierdurch wird neben der Förderung des Tierwohls auch den Tierhaltern eine Perspektive gegeben, den gesellschaftlichen Erwartungen in diesem Bereich gerecht zu werden.

Zuwendungen können für rechtlich zulässige Investitionen im Bereich der (teil-)mobilen Schlachtung für Nutztiere sowie Beratungsgebühren, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der geförderten Investition stehen, gewährt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Investitionsstandort in Nordrhein-Westfalen.

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist nach dem von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Muster mit den erforderlichen Bescheinigungen und Nachweisen zu stellen an das

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
Postfach 101052
45610 Recklinghausen

Weitere Einzelheiten können der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von speziellen Investitionen zum Tierwohl in Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft nach dem NRW-Corona-Konjunkturprogramm entnommen werden. ► Download PDF

Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

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