Nordrhein-Westfalen will die Tierwohlmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben deutlich erhöhen. Aus diesem Grund können Landwirte ab sofort Zuschüsse für spezielle Investitionen zum Tierwohl in landwirtschaftlichen Unternehmen beantragen.
Gefördert werden:
Die Höhe der Zuwendung beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben. Der Mindestförderbetrag beläuft sich auf 1.000 Euro. Alle genannten Vorhaben sind inklusive Montagekosten förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, Planungs- und Vorbereitungsleistungen, der Erwerb von gebrauchten Gegenständen sowie das Mieten, Pachten oder Leasen von Gegenständen.
Im Rahmen der Antragstellung sind jeweils drei Vergleichsangebote je Gewerk zur Kostenplausibilisierung einzureichen. Die Zuwendungshöhe wird anhand des wirtschaftlichsten Angebots festgelegt. Der Antrag einschließlich der erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise sind bei der jeweils zuständigen Kreisstelle einzureichen.
Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge, erst nach erteilter Bewilligung darf mit der beantragten Maßnahme begonnen werden. Im Jahr 2020 können aktuell nur Anträge bewilligt werden, welche bis spätestens zum 13.12.2020 umgesetzt sind (inkl. Lieferung und Zahlung). Vorhaben, welche erst im nächsten Jahr umgesetzt werden, erhalten in 2021 die entsprechende Bewilligung.
► Alle Formulare sowie weitere Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer: www.landwirtschaftskammer.de/foerderung.
Quelle und weitere Informationen zum NRW-Corona-Konjunkturprogramm: www.landwirtschaftskammer.de, letzte Aktualisierung am 05.10.2020