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AFP ist wieder eröffnet

26.03.2021

In der Agrarinvestitionsförderung (AFP) sind Vorhaben mit einem Zuschuss von bis zu 40 % förderfähig, wenn diese besonderen Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen.

Was wird gefördert:

  • Stallbauvorhaben inklusive technische Anlagen, deren Tierschutzstandards über den gesetzlichen Mindeststandards liegen, zum Beispiel besondere Anforderungen hinsichtlich der tageslichtdurchlässigen Fläche, des Tier-Fressplatz-Verhältnisses, der nutzbaren Stallfläche, der Komfortliegefläche
  • sonstige Investitionen, die eine signifikante Verbesserung des Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutzes bewirken (z.B. klimatisierte Lagerräume für Obst und Gemüse, Investitionen in die Direktvermarktung)
  • Investitionskonzept, Architekten-, Ingenieur- und Betreuungsleistungen

Nicht mehr gefördert werden:

Lagerstätten für flüssige Wirtschaftsdünger als isolierte Maßnahme

AFP-Antragstermine/-phasen 2021:

  • Antragseingangsfrist 7. Mai 2021 für das Ranking am 18. Juni 2021
  • Antragseingangsfrist 27. September 2021 für das Ranking am 5. November 2021

Weitere Informationen und Unterlagen sind im Internet abrufbar unter:
www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/investition/afp.htm.

Weitere Informationen

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