Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zum 3. April 2023 den Antragsstopp für die tierwohlbezogenen Fördermaßnahmen der Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen aufgehoben. Es wurden weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt und das Antragsverfahren wiedereröffnet.
Gefördert werden Investitionen in:
Die Unterlagen dazu finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.
Da bei diesem Antragsverfahren wieder eine begrenzte Summe an Haushaltsmitteln zur Verfügung steht, erfolgt die Bewilligung weiterhin nach dem Windhundverfahren. Es können nur Investitionen gefördert werden, welche noch nicht in Auftrag gegeben wurden. Mit der Maßnahme darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Die Antragstellung zur der Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung der Energiesicherheit ist weiterhin möglich. Da aktuell viele Rückfragen zu dieser Fördermaßnahme bei dre Landwirtschaftskammer eingehen, hier noch einige Hinweise dazu. Bitte beachten Sie in dem Antragsverfahren zur der Förderung zur Verbesserung der Energiesicherheit Folgendes:
Es können nur Investitionen gefördert werden, welche noch nicht in Auftrag gegeben wurden. Mit der Maßnahme darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Hanna Beringhoff,
Landwirtschaftskammer NRW