Auf einigen Wiesen sind wieder die leuchtend gelben Blüten des Jakobskreuzkrautes zu sehen, daher ist nun auf vereinzelt stehende Jakobskreuzkrautpflanzen verstärkt zu achten. Damit der Aufwuchs auch noch in Zukunft genutzt werden kann, müssen diese Giftpflanzen vor der Samenbildung entfernt werden. Einzelpflanzen können unter den jetzigen feuchten Bodenbedingungen sehr gut herausgezogen werden.
Jakobskreuzkrautpflanzen dürfen wegen ihrer Giftigkeit nicht auf der Fläche verbleiben. Auf dem Kompost oder Misthaufen sollten nur die Stängel ohne Blüten/ Samenanlage verbracht werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei einer nicht ordnungsgemäßen Kompostierung die Unkrautsamen ihre Keimfähigkeit behalten. Diese „keimfähige Samen“ würden dann mit der Ausbringung des Kompostes oder Mistes weitere Flächen mit Jakobskreuzkraut belasten. Beim der Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes kann man nur sagen: „Wehret den Anfängen“.
Chemisch ist dem Jakobskreuzkraut mit Simplex entgegen zu wirken. Da Simplex auch sehr viele erwünschte Kräuter / Pflanzenarten dezimiert, sollten nur Teilbereiche mit Jakobskreuzkrautbesatz behandelt werden. Bis zum Rosettenstadium oder Blütenstängelschieben sind sehr gute Bekämpfungserfolge mit 2 l/ha Simplex die Regel. Bei Einzelpflanzen reicht auch eine Einzelpflanzenbehandlung mit der Rückenspritze aus. Die Wartezeit beträgt sieben Tage. Vor dem Einsatz mit Simplex sind die sehr umfangreichen Anwendungsbeschränkungen und Auflagen zu prüfen, da diese in vielen Fällen einen Einsatz einschränken oder verbieten. Die Anwendung ist während der Vegetationsperiode nur auf Dauerweideflächen oder auf Wiesen nach dem letzten Schnitt im Spätsommer/Herbst möglich. Eine Schnittnutzung (Gras, Silage oder Heu) der Fläche kann erst wieder im Jahr nach der Anwendung erfolgen. Auf ökologisch bewirtschafteten Flächen ist diese Behandlung verboten.
Auf regelmäßig gemähtem Grünland hat das Jakobskreuzkraut keine Chance, sich zu vermehren. Die Pflanze bevorzugt trockene, extensiv genutzte Standorte und ist aufgrund ihrer stark ausgeprägten Pfahlwurzel sehr resistent gegenüber längeren Trockenperioden. Wenn Flächen nicht regelmäßig gemäht werden, können die Blüten Samen bilden, wodurch die Ausbreitung vorprogrammiert ist. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt, durch regelmäßiges Nachmähen der Weideflächen die Samenbildung zu verhindern. Um das Jakobskreuzkraut zu bekämpfen, muss es mit Wurzeln ausgestochen werden. Zudem müssen die Pflanzenreste entsorgt werden, damit die Weidetiere diese nicht mehr fressen können. Die Entsorgung sollte nicht auf dem Kompost oder Misthaufen erfolgen, da sich nicht ausschließen lässt, dass sich das Jakobskreuzkraut mit der Ausbringung des Komposts oder Mists weiter verbreitet.
Da die Giftstoffe über die Haut aufgenommen werden können, empfiehlt es sich, zum eigenen Schutz bei dieser Arbeit Handschuhe zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer NRW.
Eugen Winkelheide, Landwirtschaftskammer NRW