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Ausgleich für Frostschäden beantragen

06.12.2024

Obstbaubetriebe können ab sofort Anträge auf finanzielle Hilfen für Frostschäden stellen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen, wenn sie Ertragseinbußen von 30 % und mehr hatten.

Ein plötzlicher Kälteeinbruch kurz nach einer intensiven und frühen Blüte hat Ende April dieses Jahres für erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau gesorgt. Neben Ost- und Süddeutschland war auch Nordrhein-Westfalen stark betroffen, insbesondere das südliche Rheinland. Nach Schätzungen sind rund 1 000 ha in ganz Nordrhein-Westfalen beeinträchtigt. Die Europäische Union gewährt Deutschland jetzt Krisenhilfen zur Minderung von Schäden, die auf Grund des Frostereignisses im April 2024 entstanden sind.

Anträge ab sofort möglich

Der Bund hat, in enger Abstimmung mit den Ländern, eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, die eine Antragstellung für Betroffene ab sofort ermöglicht. Gewährt werden Entschädigungen für Obstbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen, die durch das Spätfrostereignis in der zweiten Aprilhälfte dieses Jahres Einbußen in der landwirtschaftlichen Produktion erlitten haben. Die Erzeugung muss mindestens 30 % geringer gegenüber der durchschnittlichen Erzeugung im Durchschnitt der letzten Jahre ausfallen und der bereinigte Schaden muss mindestens 7 500 € betragen.

Hier geht es zur Verordnung.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt ist ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen,

  • das mindestens im Sektor Obstbau tätig ist
  • dessen Erzeugung gegenüber der durchschnittlichen Erzeugung im Basiszeitraum durch den Frost-einbruch um mehr als 30 % geringer ist
  • dessen bereinigter Schaden den Betrag von 7 500 € übersteigt. Der bereinigte Schaden ist der aufgrund des Frosteinbruchs entstandene Schaden verringert um die nicht entstandenen Kosten.
Verfahren:
  • Anträge auf Bewilligung sind bis zum 8. Januar 2025 einzureichen bei dem Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter, EU-Zahlstelle, Förderung, 48108 Münster.
  • Die Beihilfe wird bis zum 30. April 2025 ausgezahlt.

Alle weiteren notwendigen Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer NRW.

Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer NRW

Die Baumobstberater der Landwirtschaftskammer NRW stehen für Fragen zur Antragstellung gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner für fachliche Fragen: 

Steffen Finder, Telefon: 0 221/ 53 40 -176, E-Mail: steffen.finder@lwk.nrw.de

Ansprechpartnerin für Fragen zur Antragstellung: 

Astrid Herting, Telefon: 0 251/ 23 76 -701, E-Mail: astrid.herting@lwk.nrw.de

 


Quelle: MLV NRW /
Baumobstberatung der Landwirtschaftskammer NRW

Weitere Informationen

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