Obstbaubetriebe können ab sofort Anträge auf finanzielle Hilfen für Frostschäden stellen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen, wenn sie Ertragseinbußen von 30 % und mehr hatten.
Ein plötzlicher Kälteeinbruch kurz nach einer intensiven und frühen Blüte hat Ende April dieses Jahres für erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau gesorgt. Neben Ost- und Süddeutschland war auch Nordrhein-Westfalen stark betroffen, insbesondere das südliche Rheinland. Nach Schätzungen sind rund 1 000 ha in ganz Nordrhein-Westfalen beeinträchtigt. Die Europäische Union gewährt Deutschland jetzt Krisenhilfen zur Minderung von Schäden, die auf Grund des Frostereignisses im April 2024 entstanden sind.
Anträge ab sofort möglich
Der Bund hat, in enger Abstimmung mit den Ländern, eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, die eine Antragstellung für Betroffene ab sofort ermöglicht. Gewährt werden Entschädigungen für Obstbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen, die durch das Spätfrostereignis in der zweiten Aprilhälfte dieses Jahres Einbußen in der landwirtschaftlichen Produktion erlitten haben. Die Erzeugung muss mindestens 30 % geringer gegenüber der durchschnittlichen Erzeugung im Durchschnitt der letzten Jahre ausfallen und der bereinigte Schaden muss mindestens 7 500 € betragen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt ist ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen,
Alle weiteren notwendigen Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer NRW.
Die Baumobstberater der Landwirtschaftskammer NRW stehen für Fragen zur Antragstellung gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner für fachliche Fragen:
Steffen Finder, Telefon: 0 221/ 53 40 -176, E-Mail: steffen.finder@lwk.nrw.de
Ansprechpartnerin für Fragen zur Antragstellung:
Astrid Herting, Telefon: 0 251/ 23 76 -701, E-Mail: astrid.herting@lwk.nrw.de
Quelle: MLV NRW /
Baumobstberatung der Landwirtschaftskammer NRW