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Biodiversität: Stehenlassen von Streifen auf Grünland und im Ackerfutterbau

29.04.2021

Für den Schutz von Jungtieren, Wiesenvögeln, Niederwild sowie Insekten können Streifen auf Grünland oder im Ackerfutter stehengelassen werden. Diese Streifen schaffen Deckungs- und Rückzugsräume während und nach der Mahd. Die Streifen können am Schlagrand, entlang von Zäunen, Gräben und Fließgewässern oder auch mal mitten im Schlag angelegt werden. Bei jedem Schnitt kann der Streifen an eine andere Stelle verlegt werden. Stellen mit nicht optimalen Standortbedingungen bieten sich an.

Optional könnten Streifen auch bis Juli, wenn die meisten Jungtiere die Kinderstube überstanden haben, gar nicht gemäht werden. Die optimale Breite eines Streifens liegt bei 3 bis 15 m, es können aber auch nicht-streifenförmige Flächen stehen gelassen werden. Wird an den Stellen zusätzlich die Düngung reduziert, unterstützt dies eine artenreiche Wiesenflora, die viele Insekten anzieht. Generell ist beim Schnitt das wildtierschonende Mähen von innen nach außen oder von einer Seite zur anderen zu beachten, dabei kann das Wild auch in Richtung des Streifens, der stehen bleibt, gedrückt werden.

Weitere Infos dazu gibt es hier.  Informationen zu geförderten Maßnahmen im Maßnahmenfinder Biodiversität der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt es unter www.biodiversitaet-nrw.de.

Peter Gräßler,

Landwirtschaftskammer NRW

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