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Coronaimpfung für Landwirte

03.05.2021

Aufgrund der gültigen Corona-Impfverordnung sind Personen mit relevanten Positionen in der Ernährungswirtschaft in der Gruppe 3 mit erhöhter Priorität bewertet. Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums können hierzu grundsätzlich auch Landwirte sowie Mitarbeitende landwirtschaftlicher Betriebe gehören. In NRW werden zurzeit Personen in der Gruppe 3 noch nicht regelhaft geimpft. Wenn dies aber in NRW beschlossen wird, wird es notwendig sein, den Status als hauptamtlicher Landwirt nachzuweisen. Dies kann durch aktuelle Steuerbescheide oder Dokumente der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft geschehen. Es wird geraten, vorher bei den zuständigen Impfzentren nachzufragen, welche Unterlagen vorzulegen sind und wann konkret geimpft werden kann.

Landwirtschaftskammer NRW

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